Hinrichtung gestoppt

Amnesty-Todesstrafenstatistik 2016

Amnesty-Todesstrafenstatistik 2016

Sachlage

Die für den 11. Juli geplante Hinrichtung eines Häftlings, der darauf verzichtet, weitere Rechtsmittel einzulegen, wäre die erste in den USA gewesen, bei der die Kombination aus drei Medikamenten – Midazolam (ein Beruhigungsmittel), Fentanyl (ein Opioid) und Cisatracurium (ein Lähmungsmittel) – angewendet worden wäre. Nachdem der Lagerbestand an Diazepam abgelaufen war, stellte die Gefängnisbehörde von Nevada (NDOC) dem Obersten Gesundheitsbeamten ein überarbeitetes Hinrichtungsprotokoll vor, in dem Diazepam durch Midazolam ersetzt worden war. Das Beruhigungsmittel Midazolam war jedoch bereits zuvor bei "verpfuschten" Hinrichtungen in den USA angewendet worden. Laut Angaben der NDOC-Leitung hatte der Oberste Gesundheitsbeamte die Mischung von Midazolam, Fentanyl und Cisatracurium als "für den Verwendungszweck angemessen und wirksam" bezeichnet.

Nachdem dieser Verwendungszweck bekannt wurde, reichte der Midazolam-Hersteller Alvogen bei einem Gericht in Las Vegas Klage ein. Der Bundesstaat Nevada habe den pharmazeutischen Vertrieb von Alvogen getäuscht, damit dieser ihm das Mittel verkaufe, "indem er die Absicht über den unsachgemäßen Gebrauch [des Medikaments] bei der geplanten Hinrichtung geheim gehalten habe". In der Klage heißt es weiter, dass Midazolam "für so eine Anwendung nicht zugelassen sei". Vergangene Versuche durch andere Bundesstaaten, das Medikament in Giftspritzen einzusetzen, seien "extrem umstritten".

Erst etwa neun Stunden vor der geplanten Hinrichtung kam die Entscheidung des Achten Bezirksgerichts, wo die Klage eingereicht worden war. Mit einer einstweiligen Verfügung wurde die Hinrichtung bis zur Klärung des Sachverhalts in weiteren Anhörungen ausgesetzt. Die Richterin entschied, dass die Verfügung notwendig sei, "um den Status Quo aufrechtzuerhalten und einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zu verhindern", der eintreten würde, falls die staatlichen Behörden "Alvogens Produkt Midazolam bei der Hinrichtung missbräuchlich einsetzten". In diesem Fall würde "die Unternehmensreputation von Alvogen als Hersteller von lebensrettenden und lebensverbessernden Arzneimitteln nachhaltig Schaden nehmen", erklärte die Richterin. Sie untersagte dem Bundesstaat den Einsatz von Midazolam der Firma Alvogen "zur Vollstreckung der Todesstrafe, bis zu einem weiteren Beschluss dieses Gerichts". Die nächste Anhörung setzte sie auf den 10. September 2018 an.

Obwohl der Hinrichtungsbefehl noch bis zum Ende der Woche gültig blieb, fochten die Behörden die Verfügung nicht an.

Nevada hat zwölf Todesurteile vollstreckt, seit der Oberste Gerichtshof der USA 1976 neue Gesetze zur Todesstrafe bestätigt hat und Nevada 1977 seine derzeitigen Gesetze zur Todesstrafe verabschiedete. 11 dieser 12 Hinrichtungen waren sogenannte "Freiwillige", Häftlinge, die auf ihre Berufung verzichteten. Der Häftling, dessen Hinrichtung für den 11. Juli angesetzt war, verzichtet ebenso darauf, weitere Rechtsmittel einzulegen.

Seit der letzten Vollstreckung eines Todesurteils in Nevada haben 22 Länder die Todesstrafe entweder gänzlich oder für Nicht-Kapitalverbrechen abgeschafft. Bis heute haben mehr als 142 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Auch sechs US-Bundesstaaten haben die Todesstrafe seitdem abgeschafft (New Jersey, New Mexico, Illinois, Connecticut, Maryland und Delaware). Die Gouverneure der US-Bundesstaaten Oregon, Pennsylvania und Washington verabschiedeten Hinrichtungsmoratorien.

2018 sind bereits zwölf Menschen in den USA hingerichtet worden. Die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit der Wiederaufnahme der Todesstrafe im Jahr 1976 steigt damit auf 1.477. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und uneingeschränkt ab.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind zurzeit nicht erforderlich.