Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.
Amnesty ReportUsbekistan09.05.2015 Usbekistan 2015 Folter und andere Misshandlungen in Hafteinrichtungen waren nach wie vor im ganzen Land an der Tagesordnung. Die Behörden wiesen immer noch Foltervorwürfe gegen Polizisten und Beamte des Nationalen Sicherheitsdienstes zurück und versäumten es, glaubhaften und übereinstimmenden Berichten über solche Menschenrechtsverletzungen effektiv nachzugehen.
Amnesty JournalUsbekistan06.04.2010 Der Zeuge aus dem Foltergefängnis Für die Ermittlungen gegen die "Sauerland-Gruppe" verhörte die Bundesanwaltschaft einen Zeugen in einem usbekischen Gefängnis. Dort wird regelmäßig gefoltert.