AktuellErfolg20.12.2023 Unsere Erfolge im Jahr 2023: Vielen Dank für euren Einsatz! Wir haben eine Auswahl von Erfolgen zusammengestellt, die ohne eure Unterstützung nicht möglich gewesen wären.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Afrika 2022 Auf dem gesamten Kontinent griffen Regierungen auf eine Reihe von Maßnahmen zurück, um friedlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden.
Amnesty ReportArmenien07.04.2021 Armenien 2020 Der militärische Konflikt mit Aserbaidschan um Bergkarabach, bei dem beide Seiten Kriegsverbrechen verübten und bewohnte Gebiete wahllos angriffen, führte dazu, dass zahlreiche Zivilpersonen getötet, verletzt oder vertrieben wurden.
Amnesty ReportArmenien23.05.2018 Armenien 2017/18 Nach wie vor wurde für den Einsatz unnötiger und exzessiver Gewalt durch die Polizei bei Protestaktionen in der Hauptstadt Eriwan im Jahr 2016 kaum jemand zur Rechenschaft gezogen.
Amnesty ReportRuanda09.06.2016 Ruanda 2016 In Bezug auf Wirtschaft und Entwicklung war 2015 weiterhin ein Wachstum zu verzeichnen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde noch weiter eingeschränkt. Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle waren Repressionen ausgesetzt. Im November 2015 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Lage der Menschenrechte in Ruanda.
Amnesty JournalDeutschland21.05.2014 Starkes Signal Kürzlich hat erstmalig ein deutsches Gericht ein Urteil über den Völkermord in Ruanda gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Mitte Februar Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 47-jährige Ruander soll als Bürgermeister ein Massaker beaufsichtigt und befehligt haben, bei dem mindestens 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr Menschen ums Leben kamen.
PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden.
Amnesty JournalDeutschland30.09.2011 Vita heißt Krieg Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird derzeit über Menschenrechtsverletzungen verhandelt, die in der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden. Es ist der erste Prozess in Deutschland, der nach dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird.