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Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten. Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKasachstan06.05.2015 Kasachstan 2015 Menschenrechtsverletzungen, die von Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden verübt wurden, wurden nicht untersucht, und bei der strafrechtlichen Verfolgung der mutmaßlichen Täter waren ebenfalls keine Fortschritte zu verzeichnen. Bürokratische Hindernisse verhinderten, dass Folteropfer und ihre Familienangehörigen Gerechtigkeit erfuhren. Zivilgesellschaftliche Aktivisten befürchteten, dass neue Gesetzesvorhaben ihre Meinungs- und Vereinigungsfreiheit einschränken könnten.
Amnesty ReportBolivien03.05.2015 Bolivien 2015 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter der früheren Militärregierung kam nicht voran, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Bei Entwicklungsprojekten wurde das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte wurden nicht gewährleistet.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportKasachstan23.05.2013 Kasachstan 2013 Nach einer strafrechtlichen Untersuchung der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitsbeamte während der Massenunruhen in Schanaosen im Dezember 2011 wurde gegen fünf Beamte Anklage erhoben. Mutmaßliche Organisatoren und Teilnehmer der Ausschreitungen wurden im März 2012 vor Gericht gestellt. Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen.
Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.