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Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge. Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren. Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen. Amnesty ReportBolivien04.05.2012 Bolivien 2012 Im Herbst 2011 erlitten zahlreiche Personen Verletzungen, als die Polizei gewaltsam ein Lager auflöste, das Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen während eines Protestmarschs in die Hauptstadt La Paz errichtet hatten. Der Protest richtete sich gegen den geplanten Bau einer Straße durch geschütztes indigenes Gebiet. Im Zusammenhang mit den Ereignissen vom "Schwarzen Oktober" 2003 ergingen Urteile. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBolivien31.05.2016 Bolivien 2016 Die Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen unter den früheren Militärregierungen (1964-82) war unzureichend, und den Opfern wurden ihre Rechte auf Wahrheit, Gerechtigkeit und eine umfassende Wiedergutmachung vorenthalten. Die Regierung unternahm nicht genug, um die uneingeschränkte Ausübung sexueller und reproduktiver Rechte zu gewährleisten. Die Behörden diskreditierten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und NGOs. Auch die strengen Bedingungen zur rechtlichen Anerkennung von Organisationen boten Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportMarokko07.05.2015 Marokko und Westsahara 2015 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit weiterhin ein. Kritik an der Regierung wurde unterdrückt, Journalisten riskierten strafrechtliche Verfolgung, Aktivisten wurden festgenommen. Die Behörden beteiligten sich an rechtswidrigen Ausweisungen von Migranten und Asylsuchenden von Spanien nach Marokko. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Die Regierung hielt jedoch an dem Moratorium für Hinrichtungen fest.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportMarokko27.05.2013 Marokko und Westsahara 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Kritiker der Monarchie und staatlicher Einrichtungen sowie sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Personen, denen man terroristische oder andere Straftaten im Zusammenhang mit der Sicherheit vorwarf, drohten Folter oder andere Misshandlungen sowie unfaire Gerichtsverfahren.
Amnesty ReportBolivien22.05.2013 Bolivien 2013 Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung zu Entwicklungsprojekten, die sie betreffen, wurde weiter missachtet. Opfern von Menschenrechtsverletzungen während der Militärregierung wurde eine umfassende Entschädigung nach wie vor verweigert. Die Verzögerungen in der Justizverwaltung setzten sich fort. Es gab im Berichtszeitraum Meldungen über Verstöße gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportBolivien04.05.2012 Bolivien 2012 Im Herbst 2011 erlitten zahlreiche Personen Verletzungen, als die Polizei gewaltsam ein Lager auflöste, das Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen während eines Protestmarschs in die Hauptstadt La Paz errichtet hatten. Der Protest richtete sich gegen den geplanten Bau einer Straße durch geschütztes indigenes Gebiet. Im Zusammenhang mit den Ereignissen vom "Schwarzen Oktober" 2003 ergingen Urteile.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.