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Urgent ActionAlgerien Haftstrafen Zwei Aktivisten und sechs weitere Männer leisten in Algerien derzeit eine einjährige Haftstrafe im Zusammenhang mit einer friedlichen Demonstration ab. Amnesty International betrachtet alle acht Inhaftierten als gewaltlose politische Gefangene. Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty JournalDeutschland21.05.2014 Starkes Signal Kürzlich hat erstmalig ein deutsches Gericht ein Urteil über den Völkermord in Ruanda gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Mitte Februar Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 47-jährige Ruander soll als Bürgermeister ein Massaker beaufsichtigt und befehligt haben, bei dem mindestens 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr Menschen ums Leben kamen. PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden. Amnesty JournalDeutschland30.09.2011 Vita heißt Krieg Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird derzeit über Menschenrechtsverletzungen verhandelt, die in der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden. Es ist der erste Prozess in Deutschland, der nach dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird. Amnesty JournalAlgerien19.07.2010 Nur die halbe Wahrheit In Algerien und Marokko warten Zehntausende Familien auf Auskunft über ihre verschwundenen Angehörigen. In Algerien versuchen die Behörden, sie mit Entschädigungszahlungen abzuspeisen. In Marokko untersuchte eine Wahrheitskommission die Fälle, aber die Täter werden verschont. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Urgent ActionAlgerien Friedlicher Aktivist weiter in Haft Sechs friedliche algerische Aktivisten sind im Rahmen einer Begnadigung durch den Präsidenten freigelassen worden. Dahmane Kerami, der ebenfalls wegen der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration verurteilt wurde, befindet sich jedoch weiter in Haft.
Urgent ActionAlgerien Haftstrafen Zwei Aktivisten und sechs weitere Männer leisten in Algerien derzeit eine einjährige Haftstrafe im Zusammenhang mit einer friedlichen Demonstration ab. Amnesty International betrachtet alle acht Inhaftierten als gewaltlose politische Gefangene.
Amnesty ReportLibanon07.05.2015 Libanon 2015 2014 herrschten weiterhin Spannungen, die aus dem bewaffneten Konflikt im benachbarten Syrien resultierten. Es gingen neue Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Im Libanon lebten mehr als 1,2 Mio. syrische Flüchtlinge, das Land leitete jedoch Maßnahmen ein, um den Zustrom zu begrenzen, und verweigerte u.a. palästinensischen Flüchtlingen aus Syrien die Einreise. Die Todesstrafe blieb in Kraft, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty JournalDeutschland21.05.2014 Starkes Signal Kürzlich hat erstmalig ein deutsches Gericht ein Urteil über den Völkermord in Ruanda gesprochen. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Mitte Februar Onesphore R. wegen Beihilfe zum Völkermord zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Der 47-jährige Ruander soll als Bürgermeister ein Massaker beaufsichtigt und befehligt haben, bei dem mindestens 400, wahrscheinlich aber deutlich mehr Menschen ums Leben kamen.
PressemitteilungDeutschland Urteil im Völkermordprozess ist ein wichtiges Signal BERLIN, 19.02.2014 - Das Oberlandesgericht Frankfurt hat heute den ruandischen Staatsangehörigen Onesphore Rwabukombe wegen Beihilfe zum Völkermord an der Tutsi-Bevölkerung in Ruanda im April 1994 zu 14 Jahren Haft verurteilt. "Unabhängig vom Urteil war das Verfahren ein wichtiges Signal: Bei Völkermord muss jeder Täter damit rechnen, vor Gericht gestellt zu werden", stellt Patrick Kroker, Amnesty-Experte für Völkerstrafrecht, fest. "Das Verfahren hat gezeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverbrechen in Deutschland möglich sind. Bei allen Schwierigkeiten dieses Verfahrens, ist es wichtig am Weltrechtsprinzip festzuhalten." Nach dem Weltrechtsprinzip können schwerste Menschenrechtsverletzungen in jedem Land unabhängig von Tatort und Aufenthalt der Täter vor Gericht gebracht werden.
Amnesty JournalDeutschland30.09.2011 Vita heißt Krieg Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wird derzeit über Menschenrechtsverletzungen verhandelt, die in der Demokratischen Republik Kongo begangen wurden. Es ist der erste Prozess in Deutschland, der nach dem Völkerstrafgesetzbuch geführt wird.
Amnesty JournalAlgerien19.07.2010 Nur die halbe Wahrheit In Algerien und Marokko warten Zehntausende Familien auf Auskunft über ihre verschwundenen Angehörigen. In Algerien versuchen die Behörden, sie mit Entschädigungszahlungen abzuspeisen. In Marokko untersuchte eine Wahrheitskommission die Fälle, aber die Täter werden verschont.