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Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien. Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportSüdsudan09.06.2016 Südsudan 2016 Nach mehr als zwanzigmonatigen, immer wieder unterbrochenen Verhandlungen verständigten sich die südsudanesischen Konfliktparteien im August 2015 auf ein umfassendes Friedensabkommen. Trotz dieses Abkommens und der anschließend verkündeten Waffenruhe hielten die Kämpfe in einigen Landesteilen an, sie waren jedoch weniger intensiv als zuvor. Alle Konfliktparteien missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, doch wurde niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen. Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden. 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Amnesty ReportSüdsudan21.05.2017 Südsudan 2017 Trotz des 2015 vereinbarten Abkommens über die Beilegung des Konflikts in der Republik Südsudan gingen die bewaffneten Kämpfe zwischen Einheiten der Regierung und der Opposition und die damit verbundenen Verstöße gegen internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht im Jahr 2016 weiter. Im April wurde eine Übergangsregierung der nationalen Einheit gebildet, die aber nach heftigen Kämpfen zwischen den Konfliktparteien in der Hauptstadt Juba bereits im Juli wieder zerbrach. Die anschließend gebildete Regierung wurde von der internationalen Gemeinschaft anerkannt, von Oppositionsführer Riek Machar und seinen Verbündeten jedoch abgelehnt. Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung war aufgrund der anhaltenden Kämpfe katastrophal. Unabhängige und kritische Stimmen von Oppositionellen, Medien und Menschenrechtsverteidigern wurden von den Sicherheitsdiensten der Regierung umgehend zum Schweigen gebracht.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo17.05.2017 Kongo (Demokratische Republik) 2017 Im Jahr 2016 kam es in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) zu politischen Unruhen und Protesten gegen die Verlängerung der Amtszeit von Präsident Joseph Kabila. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrationen vor. Dabei wurden die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Im Osten der DR Kongo setzte sich der bewaffnete Konflikt fort: Bewaffnete Gruppen waren für summarische Hinrichtungen, Tötungen, Entführungen, sexualisierte Gewalt, Plünderung von Eigentum und zahlreiche weitere Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen verantwortlich, während Armeeangehörige außergerichtliche Hinrichtungen und andere Menschenrechtsverletzungen begingen. Weder die kongolesische Armee noch die UN-Friedensmission für die Stabilisierung in der DR Kongo (United Nations Organization Stabilization Mission in the Democratic Republic of the Congo bzw. Mission de l'Organisation des Nations unies pour la stabilisation en République démocratique du Congo - MONUSCO) waren in der Lage, der Zivilbevölkerung ausreichenden Schutz zu bieten.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo07.06.2016 Kongo (Demokratische Republik) 2016 Die Regierung ging 2015 zunehmend schärfer gegen Proteste vor, die sich gegen Bestrebungen des Staatspräsidenten richteten, sich ein drittes Mal wählen zu lassen, obwohl die Verfassung nur zwei Amtsperioden des Präsidenten erlaubt. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden immer häufiger verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Aktivisten von Jugendbewegungen und Politiker wurden bedroht, schikaniert, willkürlich festgenommen und in einigen Fällen wegen der friedlichen Ausübung ihrer Rechte verurteilt.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportPakistan08.05.2015 Pakistan 2015 Mitte Dezember 2014 verübten die pakistanischen Taliban ein Attentat auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar, bei dem 149 Menschen getötet wurden, darunter 132 Kinder. Der Premierminister kündigte als Teil eines Nationalen Aktionsplans gegen Terrorismus an, Terrorverdächtige künftig vor Militärgerichte zu stellen, was befürchten ließ, dass sie kein faires Verfahren bekommen würden. Das gesamte Jahr über gab es Repressalien und Übergriffe gegen die pakistanischen Medien.
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportSüdsudan09.06.2016 Südsudan 2016 Nach mehr als zwanzigmonatigen, immer wieder unterbrochenen Verhandlungen verständigten sich die südsudanesischen Konfliktparteien im August 2015 auf ein umfassendes Friedensabkommen. Trotz dieses Abkommens und der anschließend verkündeten Waffenruhe hielten die Kämpfe in einigen Landesteilen an, sie waren jedoch weniger intensiv als zuvor. Alle Konfliktparteien missachteten internationale Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht, doch wurde niemand für die völkerrechtlichen Verbrechen, die im Zusammenhang mit dem internen bewaffneten Konflikt begangen wurden, zur Rechenschaft gezogen.
Amnesty ReportPakistan08.06.2016 Pakistan 2016 Nachdem pakistanische Taliban im Dezember 2014 einen Anschlag auf eine von der Armee betriebene Schule in Peshawar verübt hatten, wurde ein Hinrichtungsmoratorium aufgehoben. Religiöse Minderheiten wurden weiterhin diskriminiert, verfolgt und gezielt angegriffen. Menschenrechtsverteidiger mussten damit rechnen, drangsaliert und Menschenrechtsverstößen ausgesetzt zu werden.