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PressemitteilungAlgerien Bundesrat muss Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten stoppen BERLIN, 16.06.2016 – Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat darüber ab, ob Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. "Wenn die Mitglieder des Bundesrats sich morgen für das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als 'sichere Herkunftsländer' entscheiden, hat das gravierende Folgen für viele Asylsuchende aus dieser Region - darunter auch Menschen, die vor staatlicher Verfolgung fliehen. Das Recht, Asyl zu suchen, wäre für diese Menschen eingeschränkt. AktuellAlgerien13.06.2016 Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten" Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" muss verhindert werden. Dafür sprechen sich Amnesty International und PRO ASYL in einem offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Bundesrat aus. AktuellAfghanistan18.02.2016 Vorwort Das Jahr 2015 hat die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft, auf Krisen und die massenhafte Vertreibung von Menschen zu reagieren, auf eine harte Probe gestellt und dabei massive Defizite offenbart. Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. PressemitteilungDeutschland Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr BERLIN, 03.02.2016 – Die Bundesregierung setzt mit dem am Mittwoch beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL. "Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. Amnesty ReportNeuseeland08.05.2015 Neuseeland 2015 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden nicht im gleichen Umfang durch Gesetze geschützt wie bürgerliche und politische Rechte. Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori waren in den Haftanstalten nach wie vor überrepräsentiert. Gewalt in der Familie war weit verbreitet und die Kinderarmut unvermindert hoch. Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten. Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
AktuellAlgerien21.06.2016 Warum die Maghreb-Staaten keine sicheren Herkunftsstaaten sind Sind die Maghreb-Länder Marokko, Tunesien und Algerien sichere Herkunftsstaaten? Die Abstimmung darüber ist zumindest vorerst verschoben. Aus Sicht von Amnesty International ist die Antwort auf die Frage eindeutig.
PressemitteilungAlgerien Bundesrat muss Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten stoppen BERLIN, 16.06.2016 – Am morgigen Freitag stimmt der Bundesrat darüber ab, ob Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden. "Wenn die Mitglieder des Bundesrats sich morgen für das Gesetz zur Einstufung der Maghreb-Staaten als 'sichere Herkunftsländer' entscheiden, hat das gravierende Folgen für viele Asylsuchende aus dieser Region - darunter auch Menschen, die vor staatlicher Verfolgung fliehen. Das Recht, Asyl zu suchen, wäre für diese Menschen eingeschränkt.
AktuellAlgerien13.06.2016 Algerien, Marokko und Tunesien sind keine "sicheren Herkunftsstaaten" Die geplante Einstufung von Algerien, Marokko und Tunesien als sogenannte "sichere Herkunftsstaaten" muss verhindert werden. Dafür sprechen sich Amnesty International und PRO ASYL in einem offenen Brief an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Bundesrat aus.
AktuellAfghanistan18.02.2016 Vorwort Das Jahr 2015 hat die Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft, auf Krisen und die massenhafte Vertreibung von Menschen zu reagieren, auf eine harte Probe gestellt und dabei massive Defizite offenbart. Weltweit sind so viele Menschen auf der Flucht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
PressemitteilungDeutschland Das Asylpaket II: Menschenrechte in Gefahr BERLIN, 03.02.2016 – Die Bundesregierung setzt mit dem am Mittwoch beschlossenen Asylpaket II auf eine Politik von Härte und Unverhältnismäßigkeit gegenüber Menschen auf der Flucht, kritisieren Amnesty International, Deutscher Anwaltverein (DAV) und PRO ASYL. "Die neuen beschleunigten Verfahren gefährden massiv die Menschenrechte von Flüchtlingen", sagt Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.
Amnesty ReportNeuseeland08.05.2015 Neuseeland 2015 Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden nicht im gleichen Umfang durch Gesetze geschützt wie bürgerliche und politische Rechte. Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori waren in den Haftanstalten nach wie vor überrepräsentiert. Gewalt in der Familie war weit verbreitet und die Kinderarmut unvermindert hoch.
Amnesty ReportPakistan20.05.2017 Pakistan 2017 Wie in den Vorjahren verübten bewaffnete Gruppen 2016 gezielte Anschläge auf Zivilpersonen, bei denen Hunderte Menschen verletzt oder getötet wurden, darunter auch Regierungsbedienstete. Sicherheitskräfte begingen Menschenrechtsverletzungen und mussten sich dafür so gut wie nie verantworten. Dies galt insbesondere für Angehörige der paramilitärischen Pakistan Rangers in Karatschi. Es gab 2016 weiterhin Hinrichtungen, in vielen Fällen nach unfairen Verfahren. Angehörige religiöser Minderheiten wurden von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren gleichermaßen diskriminiert. Trotz eines neuen Gesetzes in der Provinz Punjab, das Frauen vor Gewalt schützen soll, gingen 2016 erneut Berichte über sogenannte Ehrenmorde ein. Menschenrechtsverteidiger und Medienschaffende waren Drohungen, Schikanen und tätlichen Angriffen seitens der Sicherheitskräfte und bewaffneter Gruppen ausgesetzt. Angehörige von Minderheiten litten weiterhin unter Diskriminierung und konnten ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte nur begrenzt wahrnehmen. Frauen hatten nur eingeschränkt Zugang zu qualitativ guter Gesundheitsfürsorge, vor allem wenn sie armen Bevölkerungsgruppen angehörten oder in ländlichen Gebieten lebten.
Amnesty ReportNeuseeland20.05.2017 Neuseeland 2017 Sowohl der UN-Menschenrechtsausschuss als auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisierten den hohen Anteil von Angehörigen der indigenen Gemeinschaft der Maori in den Gefängnissen, die große Kinderarmut und die hohe Anzahl der Fälle familiärer Gewalt in Neuseeland. Die Anzahl der Plätze für Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen wurde geringfügig erhöht.