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Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt. Amnesty ReportBulgarien04.05.2012 Bulgarien 2012 Die Behörden standen in der Kritik, weil sie eine Welle der Gewalt gegen Angehörige der Roma, die sich im September 2011 im ganzen Land ausbreitete, nicht verhinderten. In Sofia endete eine Demonstration von Anhängern einer rechtsextremen Partei mit einem gewaltsamen Angriff auf Muslime. Asylsuchende wurden Berichten zufolge routinemäßig inhaftiert, was einen Verstoß gegen die nationale und die EU-Gesetzgebung darstellte. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportBulgarien11.05.2011 Bulgarien 2011 Angehörige der Roma waren weiterhin in vielen Bereichen Diskriminierung ausgesetzt. Es kam nach wie vor zur Zerstörung von Roma-Unterkünften und zur Vertreibung von Familien. Die Studie einer NGO ergab, dass in den Jahren 2000 bis 2010 Kinder in Fürsorgeeinrichtungen aufgrund vermeidbarer Ursachen wie Hunger, Vernachlässigung oder Kälte gestorben waren. Amnesty ReportFrankreich11.05.2011 Frankreich 2011 Die Vorwürfe wegen polizeilicher Misshandlungen rissen auch 2010 nicht ab, während die Ermittlungen in diesen Fällen nur schleppende Fortschritte machten. Ein Gesetzentwurf über Migration und Asyl war unvereinbar mit dem Recht, Asyl zu beantragen. Der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) stellte fest, dass die Bestimmungen über Haft vor der Anklageerhebung für gewöhnliche Straftaten verfassungswidrig waren. Roma und Fahrende waren stigmatisiert und wurden zu Opfern von Zwangsräumungen und Vertreibungen. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt. Amnesty ReportIrak09.05.2011 Irak 2011 Bewaffnete Gruppen, die in Opposition zur Regierung standen, verübten zahlreiche Selbstmordattentate und andere Anschläge, bei denen Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen. Milizen waren auch für gezielte Tötungen verantwortlich. Sowohl die irakischen Sicherheitskräfte als auch die US-Truppen begingen schwere Menschenrechtsverletzungen: Tausende von Personen waren ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert, viele von ihnen schon seit mehreren Jahren. Es gab jedoch auch Freilassungen. Mitte Juli wurden alle Gefängnisse, die bis dahin unter der Kontrolle der US-Truppen gestanden hatten, mit den Inhaftierten an die irakischen Behörden übergeben. Lediglich rund 200 Gefangene verblieben im Gewahrsam der US-Streitkräfte im Irak. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen durch Angehörige der irakischen Sicherheitskräfte waren an der Tagesordnung. Einige Inhaftierte wurden in geheimen Gefängnissen gefoltert, andere starben im Gewahrsam unter ungeklärten Umständen. Die Gerichte verhängten Todesurteile nach unfairen Verfahren. Mindestens 1300 Gefangene befanden sich dem Vernehmen nach in den Todeszellen. Es gab eine bestätigte Hinrichtung, die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen dürfte jedoch wesentlich höher liegen. Rund 3 Mio. Iraker lebten als Binnenvertriebene im Land oder als Flüchtlinge im Ausland. Frauen waren nach wie vor Diskriminierungen und Gewalt ausgesetzt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Aktuelle Seite 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportFrankreich07.05.2012 Frankreich 2012 Die neu geschaffene Menschenrechtsinstitution Défenseur des droits nahm 2011 ihre Tätigkeit auf. Die Untersuchungen zu Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, darunter auch Todesfälle, waren nach wie vor unzulänglich. Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.
Amnesty ReportBulgarien04.05.2012 Bulgarien 2012 Die Behörden standen in der Kritik, weil sie eine Welle der Gewalt gegen Angehörige der Roma, die sich im September 2011 im ganzen Land ausbreitete, nicht verhinderten. In Sofia endete eine Demonstration von Anhängern einer rechtsextremen Partei mit einem gewaltsamen Angriff auf Muslime. Asylsuchende wurden Berichten zufolge routinemäßig inhaftiert, was einen Verstoß gegen die nationale und die EU-Gesetzgebung darstellte.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportBulgarien11.05.2011 Bulgarien 2011 Angehörige der Roma waren weiterhin in vielen Bereichen Diskriminierung ausgesetzt. Es kam nach wie vor zur Zerstörung von Roma-Unterkünften und zur Vertreibung von Familien. Die Studie einer NGO ergab, dass in den Jahren 2000 bis 2010 Kinder in Fürsorgeeinrichtungen aufgrund vermeidbarer Ursachen wie Hunger, Vernachlässigung oder Kälte gestorben waren.
Amnesty ReportFrankreich11.05.2011 Frankreich 2011 Die Vorwürfe wegen polizeilicher Misshandlungen rissen auch 2010 nicht ab, während die Ermittlungen in diesen Fällen nur schleppende Fortschritte machten. Ein Gesetzentwurf über Migration und Asyl war unvereinbar mit dem Recht, Asyl zu beantragen. Der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) stellte fest, dass die Bestimmungen über Haft vor der Anklageerhebung für gewöhnliche Straftaten verfassungswidrig waren. Roma und Fahrende waren stigmatisiert und wurden zu Opfern von Zwangsräumungen und Vertreibungen.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportIrak09.05.2011 Irak 2011 Bewaffnete Gruppen, die in Opposition zur Regierung standen, verübten zahlreiche Selbstmordattentate und andere Anschläge, bei denen Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen. Milizen waren auch für gezielte Tötungen verantwortlich. Sowohl die irakischen Sicherheitskräfte als auch die US-Truppen begingen schwere Menschenrechtsverletzungen: Tausende von Personen waren ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert, viele von ihnen schon seit mehreren Jahren. Es gab jedoch auch Freilassungen. Mitte Juli wurden alle Gefängnisse, die bis dahin unter der Kontrolle der US-Truppen gestanden hatten, mit den Inhaftierten an die irakischen Behörden übergeben. Lediglich rund 200 Gefangene verblieben im Gewahrsam der US-Streitkräfte im Irak. Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen durch Angehörige der irakischen Sicherheitskräfte waren an der Tagesordnung. Einige Inhaftierte wurden in geheimen Gefängnissen gefoltert, andere starben im Gewahrsam unter ungeklärten Umständen. Die Gerichte verhängten Todesurteile nach unfairen Verfahren. Mindestens 1300 Gefangene befanden sich dem Vernehmen nach in den Todeszellen. Es gab eine bestätigte Hinrichtung, die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen dürfte jedoch wesentlich höher liegen. Rund 3 Mio. Iraker lebten als Binnenvertriebene im Land oder als Flüchtlinge im Ausland. Frauen waren nach wie vor Diskriminierungen und Gewalt ausgesetzt.