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Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet. Amnesty ReportKolumbien24.05.2013 Kolumbien 2013 Im Oktober 2012 wurden in Norwegen formelle Friedensgespräche zwischen der Regierung und den Revolutionären Streitkräften von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia - FARC) aufgenommen. Zwischen den beiden Konfliktparteien hatten derartige Gespräche ein Jahrzehnt lang nicht mehr stattgefunden. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportKolumbien09.05.2012 Kolumbien 2012 Die Regierung bekannte sich weiterhin zu ihrer Zusage, die Menschenrechte einzuhalten. Ungeachtet dessen ließen sich nur wenige konkrete Verbesserungen hinsichtlich der Gesamtsituation der Menschenrechte feststellen. Zivilpersonen - vor allem Angehörige indigener Völker, Afro-Kolumbianer, Angehörige von Kleinbauern-Gemeinschaften sowie Menschenrechtsverteidiger, Gemeindesprecher und Gewerkschafter - waren die Hauptleidtragenden der durch den lang andauernden internen bewaffneten Konflikt entstandenen Menschenrechtssituation. Das von Präsident Juan Manuel Santos Calderón im Juni 2011 unterzeichnete Gesetz über Entschädigungen für Opfer und über Landrückgabe war ein bedeutender Schritt hin zur Anerkennung der Rechte zahlreicher Opfer des Konflikts. Es führte zur Rückgabe eines Teils des Millionen Hektar umfassenden, rechtswidrig und häufig unter Gewaltanwendung angeeigneten Landes an die rechtmäßigen Eigentümer. Immer wieder wurden jedoch Personen, die sich für Landrückgaben engagierten, bedroht oder sogar getötet. Hierdurch wurde die Umsetzung des Gesetzes unterlaufen. Die Regierung ging Verpflichtungen ein, um die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen zu beenden, und es gab Fortschritte in öffentlichkeitswirksamen Fällen. In den meisten Fällen gelang es den Behörden jedoch nicht, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen für Menschenrechtsverstöße, darunter vor allem Sexualstraftaten gegen Frauen und Kinder, zur Rechenschaft gezogen wurden. Es bestanden Befürchtungen, dass Pläne der Regierung, der Militärgerichtsbarkeit einen größeren Aktionsradius einzuräumen, den geringen Fortschritt beim Kampf gegen die Straflosigkeit zunichtemachen könnten. Im Zuge der lokalen und regionalen Wahlen im Oktober 2011 wurden über 40 Kandidaten getötet, wesentlich mehr als während der Wahlen im Jahr 2007. Etliche Kandidaten wurden u.a. zu Gouverneuren von Departamentos gewählt, obwohl man ihnen vorwarf, enge Verbindungen zu Politikern zu unterhalten, gegen die wegen illegaler Verbindungen zu Paramilitärs strafrechtlich ermittelt wird oder die deswegen verurteilt wurden. Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet.
Amnesty ReportKolumbien24.05.2013 Kolumbien 2013 Im Oktober 2012 wurden in Norwegen formelle Friedensgespräche zwischen der Regierung und den Revolutionären Streitkräften von Kolumbien (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia - FARC) aufgenommen. Zwischen den beiden Konfliktparteien hatten derartige Gespräche ein Jahrzehnt lang nicht mehr stattgefunden.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportKolumbien09.05.2012 Kolumbien 2012 Die Regierung bekannte sich weiterhin zu ihrer Zusage, die Menschenrechte einzuhalten. Ungeachtet dessen ließen sich nur wenige konkrete Verbesserungen hinsichtlich der Gesamtsituation der Menschenrechte feststellen. Zivilpersonen - vor allem Angehörige indigener Völker, Afro-Kolumbianer, Angehörige von Kleinbauern-Gemeinschaften sowie Menschenrechtsverteidiger, Gemeindesprecher und Gewerkschafter - waren die Hauptleidtragenden der durch den lang andauernden internen bewaffneten Konflikt entstandenen Menschenrechtssituation. Das von Präsident Juan Manuel Santos Calderón im Juni 2011 unterzeichnete Gesetz über Entschädigungen für Opfer und über Landrückgabe war ein bedeutender Schritt hin zur Anerkennung der Rechte zahlreicher Opfer des Konflikts. Es führte zur Rückgabe eines Teils des Millionen Hektar umfassenden, rechtswidrig und häufig unter Gewaltanwendung angeeigneten Landes an die rechtmäßigen Eigentümer. Immer wieder wurden jedoch Personen, die sich für Landrückgaben engagierten, bedroht oder sogar getötet. Hierdurch wurde die Umsetzung des Gesetzes unterlaufen. Die Regierung ging Verpflichtungen ein, um die Straflosigkeit bei Menschenrechtsverstößen zu beenden, und es gab Fortschritte in öffentlichkeitswirksamen Fällen. In den meisten Fällen gelang es den Behörden jedoch nicht, dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen für Menschenrechtsverstöße, darunter vor allem Sexualstraftaten gegen Frauen und Kinder, zur Rechenschaft gezogen wurden. Es bestanden Befürchtungen, dass Pläne der Regierung, der Militärgerichtsbarkeit einen größeren Aktionsradius einzuräumen, den geringen Fortschritt beim Kampf gegen die Straflosigkeit zunichtemachen könnten. Im Zuge der lokalen und regionalen Wahlen im Oktober 2011 wurden über 40 Kandidaten getötet, wesentlich mehr als während der Wahlen im Jahr 2007. Etliche Kandidaten wurden u.a. zu Gouverneuren von Departamentos gewählt, obwohl man ihnen vorwarf, enge Verbindungen zu Politikern zu unterhalten, gegen die wegen illegaler Verbindungen zu Paramilitärs strafrechtlich ermittelt wird oder die deswegen verurteilt wurden.
Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.