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Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt. Amnesty ReportMalaysia04.05.2012 Malaysia 2012 Die Behörden reagierten 2011 mit brutaler Unterdrückung auf Massenproteste, bei denen im Juli in der Hauptstadt Kuala Lumpur faire Wahlen gefordert wurden. Die Polizei schlug die friedliche Kundgebung gewaltsam nieder und nahm im Anschluss mehr als 1600 Personen fest. Im September kündigte die Regierung an, sie wolle das Gesetz zur Inneren Sicherheit durch neue Sicherheitsgesetze ersetzen. Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt. Amnesty ReportLibanon10.05.2011 Libanon 2011 Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Mindestens 23 anerkannte irakische Flüchtlinge wurden Berichten zufolge ausgewiesen. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende waren offenbar willkürlich inhaftiert. Mindestens 19 Personen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren der Kollaboration mit Israel oder der Spionage für das Land schuldig gesprochen, gegen zwölf von ihnen erging dem Vernehmen nach die Todesstrafe. Es trafen erneut Berichte über Folterungen von Häftlingen ein. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.
Amnesty ReportMalaysia04.05.2012 Malaysia 2012 Die Behörden reagierten 2011 mit brutaler Unterdrückung auf Massenproteste, bei denen im Juli in der Hauptstadt Kuala Lumpur faire Wahlen gefordert wurden. Die Polizei schlug die friedliche Kundgebung gewaltsam nieder und nahm im Anschluss mehr als 1600 Personen fest. Im September kündigte die Regierung an, sie wolle das Gesetz zur Inneren Sicherheit durch neue Sicherheitsgesetze ersetzen.
Amnesty ReportLibanon03.05.2012 Libanon 2012 Personen, denen Straftaten im Zusammenhang mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit zur Last gelegt wurden, erhielten unfaire Gerichtsverfahren. Gegen einige der Angeklagten erging die Todesstrafe. Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Justizpolizei. Menschenrechtsverteidiger, die Foltervorwürfe publik gemacht hatten, wurden strafrechtlich belangt. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende wurden willkürlich inhaftiert. Einige von ihnen wurden zwangsweise in ihre Heimatländer rückgeführt, obwohl ihnen dort schwere Menschenrechtsverstöße drohten. Frauen waren noch immer Diskriminierungen ausgesetzt, obwohl ein Gesetz abgeschafft wurde, welches milde Strafen für sogenannte Tötungen im Namen der Familienehre vorgesehen hatte. Arbeitsmigranten, vor allem Frauen, die als Haushaltshilfen arbeiteten, waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch geschützt. Acht Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.
Amnesty ReportAlgerien10.05.2011 Algerien 2011 Menschenrechtsverteidiger und andere Kritiker der Regierung durften auch 2010 keine Versammlungen und Demonstrationen abhalten. Personen, die im Verdacht standen, die Sicherheit zu bedrohen, wurden festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.
Amnesty ReportMalaysia10.05.2011 Malaysia 2011 Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung für Publikationen im Internet und für Printmedien. Auf Grundlage des mittlerweile seit 50 Jahren bestehenden Gesetzes zur Inneren Sicherheit (Internal Security Act - ISA) kam es zu Inhaftierungen ohne Anklage oder Prozess. Flüchtlinge, Migranten und malaysische Staatsangehörige wurden zu Stockschlägen verurteilt, u.a. wegen Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze. Erstmals wurde bei drei Frauen nach islamischem Recht (Scharia) die Strafe der Erteilung von Stockschlägen vollstreckt. Im Mai wurde Malaysia in den UN-Menschenrechtsrat gewählt.
Amnesty ReportNepal10.05.2011 Nepal 2011 Nepal machte 2010 nur wenig Fortschritte bei der Aufhebung der Straffreiheit, der Verfolgung vergangener Menschenrechtsverletzungen und der Gewährleistung der Einhaltung der Menschenrechte. Maßnahmen zur Ahndung von Verstößen gegen die Menschenrechte wurden von Beamten aktiv behindert. Außerdem setzten die Politiker im Rahmen des Friedensprozesses eingegangene Verpflichtungen in der Praxis nicht um. Folter und andere Formen der Misshandlung in Polizeigewahrsam waren nach wie vor weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund der ethnischen, religiösen und geschlechtlichen Zugehörigkeit blieb meist ungeahndet. Frauen und Mädchen waren nach wie vor Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportLibanon10.05.2011 Libanon 2011 Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten keinen angemessenen Zugang zum Arbeitsmarkt, zum Gesundheitssystem, zu Bildung und Wohnraum. Mindestens 23 anerkannte irakische Flüchtlinge wurden Berichten zufolge ausgewiesen. Zahlreiche weitere Flüchtlinge und Asylsuchende waren offenbar willkürlich inhaftiert. Mindestens 19 Personen wurden nach unfairen Gerichtsverfahren der Kollaboration mit Israel oder der Spionage für das Land schuldig gesprochen, gegen zwölf von ihnen erging dem Vernehmen nach die Todesstrafe. Es trafen erneut Berichte über Folterungen von Häftlingen ein.