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Hunderte Anhänger der Opposition wurden - teils aus politischen Gründen - unterschiedlich lang in Gewahrsam gehalten. Die unabhängigen Medien gerieten unter starken Druck, und das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Mindestens neun säkular orientierte Blogger und Verleger wurden tätlich angegriffen; fünf von ihnen erlagen ihren Verletzungen. Mehr als 40 Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen. Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen. Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen. Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen. Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine. Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBangladesch31.05.2016 Bangladesch 2016 Zahlreiche Personen wurden bei Brandbombenanschlägen getötet, die im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen die Regierung auf Linienbusse und andere Fahrzeuge verübt wurden. Hunderte Anhänger der Opposition wurden - teils aus politischen Gründen - unterschiedlich lang in Gewahrsam gehalten. Die unabhängigen Medien gerieten unter starken Druck, und das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Mindestens neun säkular orientierte Blogger und Verleger wurden tätlich angegriffen; fünf von ihnen erlagen ihren Verletzungen. Mehr als 40 Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens.
Amnesty ReportAlgerien17.02.2016 Algerien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, nahmen friedliche Demonstrierende, Aktivisten und Journalisten fest, inhaftierten sie und gingen strafrechtlich gegen sie vor. Das Strafgesetzbuch wurde abgeändert, um Frauen besser vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Die Verantwortlichen für Folter und andere schwere Menschenrechtsverstöße während der 1990er Jahre gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportNepal08.05.2015 Nepal 2015 Die Straflosigkeit wurde weiter zementiert: Trotz eines anderslautenden Urteils des Obersten Gerichtshofs verabschiedete die Verfassunggebende Versammlung ein Gesetz zur Schaffung eines Übergangsjustizmechanismus, durch den Amnestieempfehlungen für während des Bürgerkriegs (1996-2006) verübte Völkerrechtsverbrechen ausgesprochen werden können. Während des gesamten Jahres 2014 gab es Berichte über willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen.
Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.
Amnesty ReportBangladesch01.05.2015 Bangladesch 2015 Zahlreiche Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren weiterhin Angriffen und Drangsalierungen ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen stellte eines der größten Menschenrechtsprobleme dar. Polizei und andere Sicherheitskräfte wendeten Folter an, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Mindestens ein Mann wurde hingerichtet, ohne dass ihm das Recht eingeräumt worden war, gegen sein Todesurteil Rechtsmittel einzulegen.
Amnesty ReportNepal20.05.2017 Nepal 2017 Zehntausenden Menschen, die von dem Erdbeben 2015 betroffen waren, wurden auch weiterhin das Recht auf angemessenen Wohnraum und andere Menschenrechte verwehrt. Marginalisierte Gruppen äußerten ihre Unzufriedenheit über Verfassungsänderungen, da Bedenken hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen unberücksichtigt blieben. Die Anwendung von Folter und unnötiger oder exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende in der Terai-Region wurde nicht wirksam untersucht. Bei der strafrechtlichen Verfolgung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts begangen wurden, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Trotz einer neuen Maßnahme der Regierung zur Regulierung des Sektors wurden Arbeitsmigranten nach wie vor von Arbeitsvermittlern und Arbeitsagenturen ausgebeutet. Diskriminierung, u. a. aufgrund von Geschlecht, Kaste, Gesellschaftsschicht, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Religion, war nach wie vor weit verbreitet. Es wurden keine angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt ergriffen.
Amnesty ReportAlgerien16.02.2017 Algerien 2017 Die Behörden schränkten 2016 weiterhin die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit ein. Zudem gingen sie strafrechtlich gegen friedliche Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger vor und verurteilten sie in unfairen Gerichtsverfahren. Flüchtlinge und Migranten wurden willkürlich abgeschoben. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverstöße in der Vergangenheit gingen nach wie vor straffrei aus. Die Gerichte verhängten Todesurteile, Hinrichtungen gab es jedoch keine.
Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.