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Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen. Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt. Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet. Amnesty ReportGuinea23.05.2013 Guinea 2013 Die für 2012 anberaumten Parlamentswahlen wurden auf 2013 verschoben. Die Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren auch im Berichtsjahr stark eingeschränkt. Eine unabhängige Journalistin war Einschüchterungsversuchen und Schlägen ausgesetzt. Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus. Amnesty ReportAfghanistan21.05.2013 Afghanistan 2013 Tausende Zivilpersonen litten nach wie vor unter gezielten und wahllosen Angriffen bewaffneter oppositioneller Gruppen. Aber auch internationale und afghanische Sicherheitskräfte waren für Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verantwortlich. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) wurden 2012 im Zuge des Konflikts mehr als 2700 Zivilpersonen getötet und 4805 verletzt, die überwiegende Mehrheit durch bewaffnete Gruppen. Amnesty ReportGuinea07.05.2012 Guinea 2012 Im Juli 2011 wurde Präsident Condés Amtssitz angegriffen. Polizei und Gendarmerie setzten exzessive Gewalt ein, wodurch mindestens drei Menschen getötet wurden. Auch im Jahr 2011 waren die Sicherheitsorgane für willkürliche Festnahmen sowie Folter und andere Misshandlungen verantwortlich, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt. 16 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es wurde eine nationale Menschenrechtskommission geschaffen. Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt. Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen.
Amnesty ReportAlgerien29.04.2015 Algerien 2015 Die Behörden schränkten vor allem unmittelbar vor den Präsidentschaftswahlen im April 2014 die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, lösten Demonstrationen auf und schikanierten Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren trotz angekündigter Gesetzesreformen weiterhin nur unzureichend gegen Gewalt geschützt.
Amnesty ReportNepal27.05.2013 Nepal 2013 Die Straflosigkeit wurde von der Regierung weiter gefördert, indem sie Strafverfahren gegen mutmaßliche Verantwortliche für Menschenrechtsverletzungen einstellte und sie in führende öffentliche Ämter beförderte. Außerdem versuchte die Regierung eine Instanz zu schaffen, die die Befugnis hat, Amnestieempfehlungen für Völkerrechtsverbrechen auszusprechen. Föderalismusdebatten führten in mehreren Teilen des Landes zu politischer Gewalt. Im gesamten Berichtsjahr wurden willkürliche Inhaftierungen, Folter und außergerichtliche Hinrichtungen gemeldet.
Amnesty ReportGuinea23.05.2013 Guinea 2013 Die für 2012 anberaumten Parlamentswahlen wurden auf 2013 verschoben. Die Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren auch im Berichtsjahr stark eingeschränkt. Eine unabhängige Journalistin war Einschüchterungsversuchen und Schlägen ausgesetzt.
Amnesty ReportAlgerien22.05.2013 Algerien 2013 Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger. Frauen wurden vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen während der 1990er Jahre sowie jene, die sich der Folter und Misshandlung von Häftlingen in den Jahren danach schuldig gemacht hatten, gingen nach wie vor straffrei aus.
Amnesty ReportAfghanistan21.05.2013 Afghanistan 2013 Tausende Zivilpersonen litten nach wie vor unter gezielten und wahllosen Angriffen bewaffneter oppositioneller Gruppen. Aber auch internationale und afghanische Sicherheitskräfte waren für Todesopfer und Verletzte in der Zivilbevölkerung verantwortlich. Nach Angaben der UN-Unterstützungsmission in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan - UNAMA) wurden 2012 im Zuge des Konflikts mehr als 2700 Zivilpersonen getötet und 4805 verletzt, die überwiegende Mehrheit durch bewaffnete Gruppen.
Amnesty ReportGuinea07.05.2012 Guinea 2012 Im Juli 2011 wurde Präsident Condés Amtssitz angegriffen. Polizei und Gendarmerie setzten exzessive Gewalt ein, wodurch mindestens drei Menschen getötet wurden. Auch im Jahr 2011 waren die Sicherheitsorgane für willkürliche Festnahmen sowie Folter und andere Misshandlungen verantwortlich, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt. 16 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Es wurde eine nationale Menschenrechtskommission geschaffen.
Amnesty ReportNepal07.05.2012 Nepal 2012 Nepal kam 2011 weiterhin nicht seinen Verpflichtungen nach, die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. An der Regierung beteiligte Parteien untergruben aktiv die Justiz, indem sie forderten, Hunderte von Strafanzeigen müssten zurückgezogen werden. Diese Forderung bezog sich auch auf Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts verübt wurden. Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren weit verbreitet. Die Polizei unterdrückte zunehmend die Rechte tibetischer Flüchtlinge auf Vereinigungs- und Meinungsfreiheit. Nepalesische Arbeitsmigranten im Ausland wurden nach wie vor Opfer von Ausbeutung und Zwangsarbeit. Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit wurde zumeist nicht geahndet. Dies galt auch für die Diskriminierung von Frauen und Mädchen sowie für Fälle häuslicher Gewalt.
Amnesty ReportAlgerien03.05.2012 Algerien 2012 Die Regierung hob zwar den seit 1992 geltenden nationalen Ausnahmezustand auf, beschränkte aber weiterhin drastisch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Religionsfreiheit. Die Sicherheitskräfte wendeten bei der Auflösung von Demonstrationen und bei Unruhen unverhältnismäßige Gewalt an. Mehrere Menschen kamen dabei zu Tode. Häftlinge waren weiterhin von Folter und Misshandlungen bedroht. Frauen wurden immer noch vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle und häusliche Gewalt geschützt. Die Behörden unternahmen weiterhin nichts, um die vielen Fälle schwerer Menschenrechtsverletzungen in der Vergangenheit zu untersuchen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Im Berichtsjahr wurden zwar Todesurteile verhängt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Bewaffnete Gruppierungen verübten Anschläge, bei denen auch Zivilpersonen getötet wurden.