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Amnesty ReportKenia29.03.2022 Kenia 2021 Bei der Auflösung friedlicher Proteste und der Durchsetzung von Coronamaßnahmen griff die Polizei auf exzessive und in einigen Fällen tödliche Gewalt zurück. Amnesty ReportUsbekistan29.03.2022 Usbekistan 2021 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung blieben auch 2021 stark eingeschränkt. Amnesty ReportUsbekistan07.04.2021 Usbekistan 2020 Der Präsident trieb Reformen voran. Dennoch blieben die Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit streng reglementiert. Amnesty ReportEuropa und Zentralasien16.04.2020 Regionalkapitel Osteuropa und Zentralasien 2019 2019 geriet das internationale System des Menschenrechtsschutzes noch stärker unter Druck. Amnesty ReportUsbekistan16.04.2020 Usbekistan 2019 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2019 weiter streng reglementiert. Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportKenia17.05.2017 Kenia 2017 Die Sicherheitskräfte waren für Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und Folter verantwortlich, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Bis Oktober 2016 hatten sie bereits mindestens 122 Menschen getötet. In einigen Fällen begingen die Sicherheitskräfte Übergriffe im Zuge von Antiterroreinsätzen, in anderen Fällen waren dafür Polizisten, die ohne gebührende Aufsicht handelten, und andere Sicherheitskräfte verantwortlich. Die Polizei ging mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen Demonstrierende vor, die faire Wahlen forderten. Oppositionspolitiker, Journalisten, Blogger, Aktivisten, die Korruption anprangerten, und andere zivilgesellschaftlich engagierte Bürger wurden drangsaliert. Bewohner informeller Siedlungen und sozial benachteiligte Gruppen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report24.04.2024 Die Welt im Blick: Menschenrechte im Jahr 2023 Auch im Jahr 2023 waren Menschenrechtsverstöße an der Tagesordnung. Staaten und bewaffnete Gruppen verübten regelmäßig rechtswidrige Angriffe und töteten Menschen in bewaffneten Konflikten, deren Zahl immer weiter anstieg.
Amnesty ReportKenia29.03.2022 Kenia 2021 Bei der Auflösung friedlicher Proteste und der Durchsetzung von Coronamaßnahmen griff die Polizei auf exzessive und in einigen Fällen tödliche Gewalt zurück.
Amnesty ReportUsbekistan29.03.2022 Usbekistan 2021 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung blieben auch 2021 stark eingeschränkt.
Amnesty ReportUsbekistan07.04.2021 Usbekistan 2020 Der Präsident trieb Reformen voran. Dennoch blieben die Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit streng reglementiert.
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Amnesty ReportUsbekistan16.04.2020 Usbekistan 2019 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2019 weiter streng reglementiert.
Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportKenia17.05.2017 Kenia 2017 Die Sicherheitskräfte waren für Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und Folter verantwortlich, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Bis Oktober 2016 hatten sie bereits mindestens 122 Menschen getötet. In einigen Fällen begingen die Sicherheitskräfte Übergriffe im Zuge von Antiterroreinsätzen, in anderen Fällen waren dafür Polizisten, die ohne gebührende Aufsicht handelten, und andere Sicherheitskräfte verantwortlich. Die Polizei ging mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen Demonstrierende vor, die faire Wahlen forderten. Oppositionspolitiker, Journalisten, Blogger, Aktivisten, die Korruption anprangerten, und andere zivilgesellschaftlich engagierte Bürger wurden drangsaliert. Bewohner informeller Siedlungen und sozial benachteiligte Gruppen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen.
Amnesty ReportUsbekistan30.05.2016 Usbekistan 2016 Die Behörden setzten 2015 Folter und andere Misshandlungen ein, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, tatsächliche oder vermeintliche Sicherheitsbedrohungen zu bekämpfen und politische Gegner zu unterdrücken. Außerdem wurden auf diese Weise "Geständnisse" und belastende Informationen erzwungen und Häftlinge sowie deren Familien eingeschüchtert oder bestraft.