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Amnesty ReportZentralafrikanische Republik23.05.2018 Zentralafrikanische Republik 2017/18 Außerhalb der Hauptstadt Bangui hatte die Regierung nur minimale Kontrolle. Amnesty ReportKasachstan23.05.2018 Kasachstan 2017/18 Die Leitung bzw. Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation galt nach wie vor als Straftat. Die Aktivitäten von Gewerkschaften und NGOs wurden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt. Amnesty ReportBotsuana23.05.2018 Botsuana 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Auf Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, wartete weiterhin die Inhaftierung. Amnesty ReportMauretanien23.05.2018 Mauretanien 2017/18 Menschenrechtsverteidiger, Blogger, Anti-Sklaverei-Aktivisten und andere Regierungskritiker wurden wegen ihrer friedlichen Aktivitäten eingeschüchtert, angegriffen und strafrechtlich verfolgt. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik21.05.2017 Zentralafrikanische Republik 2017 Der sowohl zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen als auch innerhalb dieser Gruppierungen sowie zwischen diesen und internationalen Friedenstruppen ausgetragene Konflikt wütete 2016 weiter und war von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte einschließlich Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begleitet. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt wurden, Verstöße und Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen zu haben. Innerhalb des Landes waren immer noch mehr als 434000 Menschen auf der Flucht und lebten unter harten Bedingungen. Mindestens 2,3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wurde. Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben. Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt. Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik08.04.2020 Zentralafrikanische Republik 2019 Bewaffnete Gruppen begingen schwerwiegende Menschenrechtsverstöße, darunter rechtswidrige Tötungen.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik23.05.2018 Zentralafrikanische Republik 2017/18 Außerhalb der Hauptstadt Bangui hatte die Regierung nur minimale Kontrolle.
Amnesty ReportKasachstan23.05.2018 Kasachstan 2017/18 Die Leitung bzw. Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Organisation galt nach wie vor als Straftat. Die Aktivitäten von Gewerkschaften und NGOs wurden in unverhältnismäßiger Weise eingeschränkt.
Amnesty ReportBotsuana23.05.2018 Botsuana 2017/18 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor eingeschränkt. Auf Asylsuchende, deren Anträge abgelehnt wurden, wartete weiterhin die Inhaftierung.
Amnesty ReportMauretanien23.05.2018 Mauretanien 2017/18 Menschenrechtsverteidiger, Blogger, Anti-Sklaverei-Aktivisten und andere Regierungskritiker wurden wegen ihrer friedlichen Aktivitäten eingeschüchtert, angegriffen und strafrechtlich verfolgt.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik21.05.2017 Zentralafrikanische Republik 2017 Der sowohl zwischen bewaffneten Gruppen und Milizen als auch innerhalb dieser Gruppierungen sowie zwischen diesen und internationalen Friedenstruppen ausgetragene Konflikt wütete 2016 weiter und war von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte einschließlich Verbrechen im Sinne des Völkerrechts begleitet. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um Personen strafrechtlich zu verfolgen, die verdächtigt wurden, Verstöße und Verbrechen nach dem Völkerrecht begangen zu haben. Innerhalb des Landes waren immer noch mehr als 434000 Menschen auf der Flucht und lebten unter harten Bedingungen. Mindestens 2,3 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen. Es gingen weiterhin Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexualisierte Gewalt vorgeworfen wurde.
Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben.
Amnesty ReportKasachstan17.05.2017 Kasachstan 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Die Behörden griffen auf Verwaltungshaft zurück, um Menschen daran zu hindern, an nichtgenehmigten Protesten teilzunehmen, und leiteten Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Benutzer sozialer Medien und unabhängige Journalisten ein. Zum ersten Mal wurden verschärfte Strafen gegen Leiter von NGOs verhängt, die im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und im Strafgesetzbuch als eigene Kategorie von Straftätern aufgeführt waren. Es gab Berichte über neue Fälle von Folter und anderen Misshandlungen von Tatverdächtigen und Gefangenen. Die zahlreichen Arbeitsmigranten im Land wurden ausgebeutet und hatten nur eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung. Eine Person wurde zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet.