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Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert. Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde. Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportGuinea-Bissau16.05.2017 Guinea-Bissau 2017 Die anhaltende politische Krise führte zu Verzögerungen bei der Umsetzung der im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats 2015 gegebenen Empfehlungen und behinderte wirtschaftliche und soziale Reformen. Auch 2016 wurden keine Anstrengungen unternommen, um die Zustände in den Gefängnissen zu verbessern. Die Justiz führte Verfahren nicht immer ordnungsgemäß durch und wurde als inkompetent und korruptionsanfällig kritisiert.
Amnesty ReportFrankreich16.02.2017 Frankreich 2017 Als Reaktion auf mehrere gewaltsame Anschläge wurde der Ausnahmezustand in Frankreich im Laufe des Jahres 2016 viermal verlängert. Die dadurch möglichen Maßnahmen führten zu einer unangemessenen Einschränkung der Menschenrechte. Im Oktober 2016 räumten die Behörden eine informelle Siedlung in Calais, in der mehr als 6500 Migranten und Asylsuchende lebten.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportFrankreich01.06.2016 Frankreich 2016 Im Januar und im November 2015 wurden im Großraum Paris mehrere bewaffnete Anschläge verübt, die sich gegen die Bevölkerung richteten. Dabei wurden mehr als 140 Menschen getötet und Hunderte verletzt. Die Regierung ergriff im Januar 2015 weitere Antiterrormaßnahmen. Am 14. November 2015 verhängte Präsident François Hollande den Ausnahmezustand, der anschließend vom Parlament bis Februar 2016 verlängert wurde.
Amnesty ReportGuinea-Bissau01.06.2016 Guinea-Bissau 2016 Obwohl die Menschenrechtslage in Guinea-Bissau besser wurde, gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen sowie Todesfälle in Polizeigewahrsam. Die Behörden machten keine Anstalten, die schlechten Haftbedingungen zu verbessern.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.