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Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportBelgien17.05.2010 Belgien 2010 Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos. Amnesty ReportBelgien25.05.2009 Belgien 2009 Mehrfach trafen Berichte über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeikräfte ein, vor allem bei Abschiebungen von Migranten und abgewiesenen Asylsuchenden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat die Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten und Asylsuchende massiv kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die anhaltende Inhaftierung zweier Asylsuchender in einer Flughafen-Transitzone unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkam. Zahlreiche inhaftierte Migranten traten aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in den Hungerstreik. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportBelgien17.05.2010 Belgien 2010 Nach zahlreichen Protesten wurden Maßnahmen erlassen, die es einigen Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus ermöglichten, ihren Status zu legalisieren. Der föderale Ombudsmann kritisierte die Bedingungen in den geschlossenen Zentren für Migranten und Asylsuchende und forderte eine Reform. Zahlreiche Asylsuchende lebten in unzulänglichen Unterkünften oder waren obdachlos.
Amnesty ReportBelgien25.05.2009 Belgien 2009 Mehrfach trafen Berichte über Misshandlungen und übermäßige Gewaltanwendung durch Polizeikräfte ein, vor allem bei Abschiebungen von Migranten und abgewiesenen Asylsuchenden. Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) hat die Bedingungen in Hafteinrichtungen für Migranten und Asylsuchende massiv kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die anhaltende Inhaftierung zweier Asylsuchender in einer Flughafen-Transitzone unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gleichkam. Zahlreiche inhaftierte Migranten traten aus Protest gegen ihre Haftbedingungen in den Hungerstreik.