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Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08. Amnesty ReportRuanda04.05.2012 Ruanda 2012 Die Behörden gingen zunehmend gegen Personen vor, die Kritik an der Regierung übten; auch kam es vermehrt zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt, obwohl geplant war, die Gesetzgebung diesbezüglich zu reformieren. Oppositionspolitiker und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 festgenommen worden waren, wurden auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen in unfairen Verfahren schuldig gesprochen. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportRuanda10.05.2011 Ruanda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Ruanda **Staatsoberhaupt:** Paul Kagame **Regierungschef:** Bernard Makuza **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 10,3 Mio. **Lebenserwartung:** 51,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 167/143 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 70,3% Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBelgien02.05.2015 Belgien 2015 Die Haftbedingungen waren nach wie vor mangelhaft. Häftlinge mit psychischen Erkrankungen wurden weiterhin unter unzureichenden Bedingungen festgehalten und erhielten nicht die notwendige medizinische Versorgung. Im Oktober 2014 versprach die neue Regierung, eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Transgender konnten ihr gelebtes Geschlecht nur offiziell anerkennen lassen, wenn sie sich medizinischen Eingriffen wie einer Sterilisation unterzogen.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportRuanda27.05.2013 Ruanda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren auch 2012 eingeschränkt. Zu Vorwürfen über rechtswidrige Inhaftierungen und Folterungen durch Angehörige des ruandischen Militärgeheimdienstes wurden keine Ermittlungen durchgeführt.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportKenia09.05.2012 Kenia 2012 In Kenia traten Gesetze in Kraft, durch die Bestimmungen der neuen Verfassung umgesetzt wurden. Es wurden neue Institutionen geschaffen und neue ranghohe Beamte ernannt. Es gab Vorschläge für weitere Reformen der Justiz und der Institutionen. Nach wie vor wurden keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im aktuellen Berichtszeitraum und in den Jahren davor für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für rechtswidrige Tötungen und andere von der Polizei begangene Menschenrechtsverletzungen sowie für Verbrechen während der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08.
Amnesty ReportRuanda04.05.2012 Ruanda 2012 Die Behörden gingen zunehmend gegen Personen vor, die Kritik an der Regierung übten; auch kam es vermehrt zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiterhin eingeschränkt, obwohl geplant war, die Gesetzgebung diesbezüglich zu reformieren. Oppositionspolitiker und Journalisten, die während der Präsidentschaftswahlen im Jahr 2010 festgenommen worden waren, wurden auf der Grundlage politisch motivierter Anklagen in unfairen Verfahren schuldig gesprochen.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportRuanda10.05.2011 Ruanda 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Republik Ruanda **Staatsoberhaupt:** Paul Kagame **Regierungschef:** Bernard Makuza **Todesstrafe:** für alle Straftaten abgeschafft **Einwohner:** 10,3 Mio. **Lebenserwartung:** 51,1 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 167/143 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 70,3%