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Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet. Amnesty ReportBelarus14.05.2017 Belarus 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt. Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt. Amnesty ReportGhana01.06.2016 Ghana 2016 Im Rahmen von Demonstrationen und großangelegten Zwangsräumungen kam es zu exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, und auch die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Besonders besorgniserregend waren Fälle von Verbannung wegen Hexerei. Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt. Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen. Amnesty ReportGhana04.05.2015 Ghana 2015 Trotz eines laufenden Verfassungsreformprozesses, der zur Abschaffung der Todesstrafe führen könnte, wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Häusliche Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. 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Amnesty ReportGhana15.05.2017 Ghana 2017 Die Missachtung der Rechte von Frauen und Kindern, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen und gesetzliche Mängel beim Schutz der Menschenrechte gaben Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert und Opfer von gewalttätigen Übergriffen und Polizeischikanen. Es wurden weiterhin Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet.
Amnesty ReportBelarus14.05.2017 Belarus 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2016 weiterhin stark eingeschränkt. Die Regierung verweigerte nach wie vor die Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation in Belarus. 2016 wurden mindestens vier Menschen hingerichtet und vier Todesurteile verhängt.
Amnesty ReportTansania02.06.2016 Tansania 2016 Das Jahr stand ganz im Zeichen der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, die im Oktober 2015 stattfanden. Berichte über die schleppende Registrierung der Wähler in einem biometrischen Wählerregister ließen die Sorge aufkommen, Bürger könnten an der Abgabe ihrer Stimme gehindert werden. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde durch neu eingeführte gesetzliche Richtlinien eingeschränkt.
Amnesty ReportGhana01.06.2016 Ghana 2016 Im Rahmen von Demonstrationen und großangelegten Zwangsräumungen kam es zu exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei. Nach wie vor gab es Berichte über Folter und andere Misshandlungen, und auch die Haftbedingungen boten weiterhin Anlass zur Sorge. Gewalt gegen Frauen blieb weit verbreitet. Besonders besorgniserregend waren Fälle von Verbannung wegen Hexerei.
Amnesty ReportBelarus31.05.2016 Belarus 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2015 weiterhin stark einge-schränkt. Journalisten mussten nach wie vor mit Schikanen rechnen. Einige Gefangene, die in den Vorjahren in politisch motivierten Verfahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren, kamen frei. Sie mussten die Polizei jedoch regelmäßig über ihren Aufenthaltsort und ihre Aktivitäten informieren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt, aber es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportBelarus02.05.2015 Belarus 2015 Als einziges europäisches Land vollstreckte Belarus noch immer Todesurteile. Oppositionspolitiker und Menschenrechtsverteidiger wurden für legitime Aktivitäten bestraft und inhaftiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war stark eingeschränkt. Journalisten waren Schikanen ausgesetzt, und die gravierenden Einschränkungen des Rechts auf Versammlungsfreiheit bestanden unverändert fort. Anträge von NGOs auf Zulassung wurden wie in den Vorjahren willkürlich abgelehnt.
Amnesty ReportTansania09.05.2015 Tansania 2015 Die Überarbeitung der Verfassung wurde fortgesetzt, ungeachtet der Herausforderungen, die den Prozess zu behindern drohten. Es wurde eine Kommission eingesetzt, die Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitsorgane - u.a. die Tötung von mindestens 13 Menschen - untersuchen sollte, die im Oktober 2013 im Rahmen einer Offensive gegen Wilderei begangen worden waren. Menschen mit Albinismus waren weiterhin in Gefahr, getötet zu werden, um an Körperteile von ihnen zu gelangen.
Amnesty ReportGhana04.05.2015 Ghana 2015 Trotz eines laufenden Verfassungsreformprozesses, der zur Abschaffung der Todesstrafe führen könnte, wurden weiterhin Todesurteile verhängt. Häusliche Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.