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Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten. Amnesty ReportAserbaidschan25.05.2009 Aserbaidschan 2009 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war auch 2008 weiter stark eingeschränkt. Unabhängige und oppositionelle Journalisten wurden regelmäßig schikaniert. Einige von ihnen kamen aufgrund umstrittener Anklagen und nach Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards entsprachen, in Haft. Einige religiöse Gruppen wurden fortwährend drangsaliert. Amnesty ReportEritrea25.05.2009 Eritrea 2009 Oppositionsparteien, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und praktisch jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren nach wie vor verboten. Bis zu 1200 eritreische Asylsuchende, die aus Ägypten und aus anderen Ländern nach Eritrea abgeschoben worden waren, wurden bei ihrer Ankunft festgenommen. Darüber hinaus blieben Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene, die seit Jahren in den Gefängnissen festgehalten werden, in Haft. Amnesty ReportFinnland25.05.2009 Finnland 2009 Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt. Amnesty ReportGambia22.05.2009 Gambia 2009 Angehörige des Geheimdienstes (National Intelligence Agency - NIA), der Armee, der Militärpolizei und der Polizei nahmen vermeintliche Regierungsgegner ohne rechtliche Grundlage fest und hielten sie in Haft. Zu den unrechtmäßig Inhaftierten zählten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, ehemalige Angehörige von Sicherheitsdiensten und Oppositionsführer. Mindestens zwei Journalisten mussten aus Gambia flüchten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportEritrea18.05.2010 Eritrea 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde massiv beschnitten, Kritik an der Regierung unterdrückt. Unabhängiger Journalismus, politische Opposition, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren in hohem Maße eingeschränkt.
Amnesty ReportAserbaidschan18.05.2010 Aserbaidschan 2010 Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2009 noch weiter eingeschränkt. Die Gesetze zum Verbot von Folter und anderen Misshandlungen und ihre Anwendung entsprachen nicht den internationalen Standards; so wurden z. B. Foltervorwürfe nicht untersucht. Unabhängige Journalisten und zivilgesellschaftliche Aktivisten waren weiterhin Schikanen ausgesetzt. Einige wurden des Rowdytums und der Verleumdung angeklagt und inhaftiert. Die Behörden unterließen es, umfassende Ermittlungen zum Tod eines Menschenrechtsverteidigers, der in Haft gestorben war, einzuleiten.
Amnesty ReportAserbaidschan25.05.2009 Aserbaidschan 2009 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war auch 2008 weiter stark eingeschränkt. Unabhängige und oppositionelle Journalisten wurden regelmäßig schikaniert. Einige von ihnen kamen aufgrund umstrittener Anklagen und nach Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards entsprachen, in Haft. Einige religiöse Gruppen wurden fortwährend drangsaliert.
Amnesty ReportEritrea25.05.2009 Eritrea 2009 Oppositionsparteien, nicht eingetragene Religionsgemeinschaften und praktisch jegliche zivilgesellschaftliche Betätigung waren nach wie vor verboten. Bis zu 1200 eritreische Asylsuchende, die aus Ägypten und aus anderen Ländern nach Eritrea abgeschoben worden waren, wurden bei ihrer Ankunft festgenommen. Darüber hinaus blieben Tausende gewaltlose und andere politische Gefangene, die seit Jahren in den Gefängnissen festgehalten werden, in Haft.
Amnesty ReportFinnland25.05.2009 Finnland 2009 Frauen wurden weder gesetzlich noch in der Praxis ausreichend vor Gewalt geschützt. Asylsuchende wurden in EU-Länder zurückgeschickt, in denen sie mit weniger Schutz rechnen mussten, als wenn ihr Antrag in Finnland geprüft worden wäre. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden zu Haftstrafen verurteilt.
Amnesty ReportGambia22.05.2009 Gambia 2009 Angehörige des Geheimdienstes (National Intelligence Agency - NIA), der Armee, der Militärpolizei und der Polizei nahmen vermeintliche Regierungsgegner ohne rechtliche Grundlage fest und hielten sie in Haft. Zu den unrechtmäßig Inhaftierten zählten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten, ehemalige Angehörige von Sicherheitsdiensten und Oppositionsführer. Mindestens zwei Journalisten mussten aus Gambia flüchten.