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Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Amnesty ReportTürkei19.02.2017 Türkei 2017 Die Regierung reagierte auf einen Putschversuch im Juli 2016 mit harten Maßnahmen gegen Staatsbedienstete und die Zivilgesellschaft. Im Visier standen insbesondere Personen, denen Verbindungen zur Fethullah-Gülen-Bewegung vorgeworfen wurden. Nach dem Putschversuch wurde der Notstand ausgerufen, der zum Ende des Jahres weiter bestand. Bis Ende 2016 wurden mehr als 40000 Menschen in Untersuchungshaft genommen Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Amnesty ReportArmenien26.05.2016 Armenien 2016 Die Polizei löste 2015 mehrfach überwiegend friedliche Protestkundgebungen auf, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt, was zu weiteren und ausgedehnteren Protesten führte. Die Organisatoren der Protestaktionen waren mit Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund zweifelhafter Anklagen konfrontiert. Berichten zufolge wurde ein regierungskritischer Demonstrant angegriffen und verprügelt. Folter und andere Misshandlungen sowie Straflosigkeit für die Täter gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Kriegsdienstverweigerer hatten auf der Grundlage neuer Bestimmungen, die 2013 eingeführt worden waren, erstmals Zugang zu einem zivilen Ersatzdienst. Amnesty ReportTürkei17.02.2016 Türkei 2016 Nach den Parlamentswahlen im Juni 2015 und dem erneuten Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften im Juli verschlechterte sich die Menschenrechtssituation zunehmend. Die Medien waren 2015 beispiellosen Repressalien ausgesetzt, und die Meinungsfreiheit wurde erheblich eingeschränkt, auch im Internet. Die Behörden verletzten nach wie vor das Recht auf Versammlungsfreiheit. Fälle von exzessiver Polizeigewalt und von Misshandlungen in Gewahrsam häuften sich. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen wurden nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde weiter untergraben. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Amnesty ReportÖsterreich08.05.2015 Österreich 2015 Die chronische Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug wurde aufgedeckt. Untersuchungen zu den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei bei Demonstrationen waren noch im Gang.Die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch Schutzlücken auf. Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend. Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTürkei22.02.2018 Türkei 2017/18 Vor dem Hintergrund des andauernden Ausnahmezustands kam es zu Menschenrechtsverletzungen. Abweichende Meinungen wurden rigoros unterdrückt.
Amnesty ReportTschad21.05.2017 Tschad 2017 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram war auch 2016 für Übergriffe im Gebiet des Tschadsees verantwortlich, bei denen Menschen ums Leben kamen und Privateigentum geplündert und zerstört wurde. Zehntausende Menschen sahen sich aufgrund der Gewalt und der Reaktion der Regierung auf diese gezwungen, in andere Landesteile zu fliehen, wo sie katastrophalen Lebensbedingungen ausgesetzt waren, u. a. hatten sie kaum Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen. Die Präsidentschaftswahlen im April 2016 fanden vor dem Hintergrund von Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Einsatzes exzessiver oder unnötiger Gewalt gegen friedliche Demonstrierende und von Fällen des Verschwindenlassens statt. Mehr als 389000 Flüchtlinge lebten im Tschad nach wie vor unter schlechten Bedingungen in überfüllten Flüchtlingslagern. Der frühere tschadische Präsident Hissène Habré wurde im Senegal von den Außerordentlichen Afrikanischen Kammern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Folter während seiner Amtszeit (1982-90) schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Amnesty ReportTürkei19.02.2017 Türkei 2017 Die Regierung reagierte auf einen Putschversuch im Juli 2016 mit harten Maßnahmen gegen Staatsbedienstete und die Zivilgesellschaft. Im Visier standen insbesondere Personen, denen Verbindungen zur Fethullah-Gülen-Bewegung vorgeworfen wurden. Nach dem Putschversuch wurde der Notstand ausgerufen, der zum Ende des Jahres weiter bestand. Bis Ende 2016 wurden mehr als 40000 Menschen in Untersuchungshaft genommen
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.
Amnesty ReportArmenien26.05.2016 Armenien 2016 Die Polizei löste 2015 mehrfach überwiegend friedliche Protestkundgebungen auf, in einigen Fällen unter Einsatz exzessiver Gewalt, was zu weiteren und ausgedehnteren Protesten führte. Die Organisatoren der Protestaktionen waren mit Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung aufgrund zweifelhafter Anklagen konfrontiert. Berichten zufolge wurde ein regierungskritischer Demonstrant angegriffen und verprügelt. Folter und andere Misshandlungen sowie Straflosigkeit für die Täter gaben nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Kriegsdienstverweigerer hatten auf der Grundlage neuer Bestimmungen, die 2013 eingeführt worden waren, erstmals Zugang zu einem zivilen Ersatzdienst.
Amnesty ReportTürkei17.02.2016 Türkei 2016 Nach den Parlamentswahlen im Juni 2015 und dem erneuten Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen zwischen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) und den türkischen Streitkräften im Juli verschlechterte sich die Menschenrechtssituation zunehmend. Die Medien waren 2015 beispiellosen Repressalien ausgesetzt, und die Meinungsfreiheit wurde erheblich eingeschränkt, auch im Internet. Die Behörden verletzten nach wie vor das Recht auf Versammlungsfreiheit. Fälle von exzessiver Polizeigewalt und von Misshandlungen in Gewahrsam häuften sich. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen wurden nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Unabhängigkeit der Justiz wurde weiter untergraben.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.
Amnesty ReportÖsterreich08.05.2015 Österreich 2015 Die chronische Vernachlässigung von Häftlingen im Maßnahmenvollzug wurde aufgedeckt. Untersuchungen zu den Vorwürfen exzessiver Gewaltanwendung durch die Polizei bei Demonstrationen waren noch im Gang.Die Antidiskriminierungsgesetzgebung wies noch Schutzlücken auf. Die Asylverfahren waren nach wie vor langwierig, und die Bereitstellung unabhängiger Rechtsberatung für Asylsuchende war unzureichend.
Amnesty ReportÖsterreich20.05.2017 Österreich 2017 Die Zahl der registrierten Asylanträge sank 2016 gegenüber dem Vorjahr um die Hälfte. Im April wurde jedoch vom Parlament eine Gesetzesgrundlage beschlossen, die es der Regierung ermöglicht, per Notverordnung die Zahl der Asylsuchenden im Land zu begrenzen. Mit einem neuen Gesetz wurden dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung weitreichende Überwachungs- und Ermittlungsbefugnisse eingeräumt.