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Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert. Amnesty ReportTschad23.05.2013 Tschad 2013 Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportVenezuela22.05.2013 Venezuela 2013 Die Zahl der Gewaltverbrechen, insbesondere unter Einsatz von Waffen, war nach wie vor hoch, trotz der Bemühungen, die Verfügbarkeit und den Gebrauch von Schusswaffen zu kontrollieren. Gewalt in Gefängnissen blieb weit verbreitet, und es kam erneut zu Aufständen. Die Regierung begann ihren Rückzug aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte. Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportVenezuela08.05.2012 Venezuela 2012 Menschenrechtsverteidiger erhielten Drohungen, und gegen Regierungskritiker wurden weiterhin politisch motivierte Anklagen erhoben. Es mangelte an wirkungsvollen Verfahren, die sicherstellten, dass Polizeibeamte im Falle von Verstößen zur Rechenschaft gezogen wurden und die durch ihre abschreckende Wirkung weitere Übergriffe verhinderten. In den völlig überbelegten Haftanstalten gab es schwerwiegende Gewaltausbrüche, die mehrere Tote zur Folge hatten. Amnesty ReportTschad08.05.2012 Tschad 2012 Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren zunehmend willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne Rechtsgrundlage sowie Folter und Angriffen ausgesetzt. Vergewaltigungen und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren weit verbreitet. Auch 2011 fanden in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena rechtswidrige Zwangsräumungen statt. Sowohl Angehörige der Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, für die sie jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Ihre Opfer erhielten keinerlei Hilfe. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKongo (Republik)27.05.2013 Kongo (Republik) 2013 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo, die seit 2003 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in der Republik Kongo in Gewahrsam gehalten worden waren, kamen frei. Kritiker der Regierung durften nicht von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen und waren monatelang inhaftiert.
Amnesty ReportTschad23.05.2013 Tschad 2013 Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportVenezuela22.05.2013 Venezuela 2013 Die Zahl der Gewaltverbrechen, insbesondere unter Einsatz von Waffen, war nach wie vor hoch, trotz der Bemühungen, die Verfügbarkeit und den Gebrauch von Schusswaffen zu kontrollieren. Gewalt in Gefängnissen blieb weit verbreitet, und es kam erneut zu Aufständen. Die Regierung begann ihren Rückzug aus dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Amnesty ReportEswatini09.05.2012 Swasiland 2012 Eine rechtsstaatliche Krise und die unfaire Entlassung eines Richters gefährdeten die Unabhängigkeit der Justiz. Die Behörden versuchten politische Proteste durch willkürliche und geheime Inhaftierungen sowie strafrechtliche Verfolgung aus politischen Gründen und exzessive Gewaltanwendung niederzuschlagen. Der Bericht eines Parlamentsausschusses machte deutlich, dass die Gesetze, die Wilderei verbieten, gewalttätigem Vorgehen gegen mutmaßliche Wilderer Vorschub leisten könnten. Hinsichtlich der Aufhebung von Gesetzen, die Frauen diskriminieren, waren nur geringe Fortschritte zu verzeichnen. Die Behandlung von HIV/AIDS war in steigendem Maße durch die sich verschlechternde Finanzlage des Landes gefährdet.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportVenezuela08.05.2012 Venezuela 2012 Menschenrechtsverteidiger erhielten Drohungen, und gegen Regierungskritiker wurden weiterhin politisch motivierte Anklagen erhoben. Es mangelte an wirkungsvollen Verfahren, die sicherstellten, dass Polizeibeamte im Falle von Verstößen zur Rechenschaft gezogen wurden und die durch ihre abschreckende Wirkung weitere Übergriffe verhinderten. In den völlig überbelegten Haftanstalten gab es schwerwiegende Gewaltausbrüche, die mehrere Tote zur Folge hatten.
Amnesty ReportTschad08.05.2012 Tschad 2012 Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren zunehmend willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ohne Rechtsgrundlage sowie Folter und Angriffen ausgesetzt. Vergewaltigungen und andere Formen der Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren weit verbreitet. Auch 2011 fanden in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena rechtswidrige Zwangsräumungen statt. Sowohl Angehörige der Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen waren für Menschenrechtsverstöße verantwortlich, für die sie jedoch nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Ihre Opfer erhielten keinerlei Hilfe.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.