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Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt. Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen. Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt. Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt.
Amnesty ReportSerbien20.05.2017 Serbien (einschließlich Kosovo) 2017 Regierungsnahe Medien verleumdeten 2016 weiterhin unabhängige Journalisten und Menschenrechtsverteidiger sowie das Amt der Ombudsperson. Die strafrechtliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen, die während des bewaffneten Konflikts in den 1990er Jahren verübt worden waren, kam weiterhin nicht voran. In Belgrad gab es mehrere rechtswidrige Zwangsräumungen. Flüchtlinge und Migranten, die sich in Serbien aufhielten, weil sie auf ihrem Weg in die EU nicht weiterkamen, genossen keinen ausreichenden Schutz und hatten keinen Zugang zu Grundversorgungsleistungen.
Amnesty ReportSerbien09.06.2016 Serbien (einschließlich Kosovo) 2016 Mehr als 600 000 Flüchtlinge und Migranten durchquerten 2015 Serbien auf ihrem Weg in die Europäische Union. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen kam weiterhin nur schleppend voran. Im Kosovo verzögerten die Oppositionsparteien die Einsetzung eines Sondergerichts für Kriegsverbrechen und die Umsetzung eines unter Vermittlung der EU geschlossenen Abkommens mit Serbien.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.
Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportEswatini07.06.2016 Swasiland 2016 Mehrere politische und gewaltlose politische Gefangene kamen 2015 frei. Repressive Rechtsvorschriften wurden jedoch weiterhin dazu benutzt, abweichende Meinungen zu unterdrücken. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor eingeschränkt.
Amnesty ReportEswatini09.05.2015 Swasiland 2015 Die Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz befanden sich in einer Krise, die sich immer weiter zuspitzte. Verletzungen der Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren nach wie vor an der Tagesordnung. Angeklagte wurden in unfairen Gerichtsverfahren wegen der Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Gewissensfreiheit zu Haftstrafen verurteilt.