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Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet. Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt. Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert. Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Amnesty ReportJamaika08.05.2012 Jamaika 2012 In Innenstadtvierteln wurden Hunderte Menschen von kriminellen Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Niemand wurde für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die 2010 während des Ausnahmezustands begangen worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sollen drangsaliert und angegriffen worden sein. 2011 wurden weder Todesurteile verhängt noch fanden Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo22.02.2015 Kongo (Demokratische Republik) 2015 Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) war weiterhin angespannt. Zunehmende Gewaltakte bewaffneter Gruppen forderten das Leben Tausender Zivilpersonen und zwangen mehr als 1 Mio. Menschen, ihre Wohnstätten zu verlassen. Sowohl die Sicherheitskräfte als auch bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße wie Tötungen und Massenvergewaltigungen.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportKirgisistan24.05.2013 Kirgistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren im ganzen Land weit verbreitet. Doch gingen Polizei und Justizbehörden entsprechenden Vorwürfen nicht nach. In Bezug auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und deren Folgen hatten die Behörden nach wie vor keine unparteiischen und effektiven Untersuchungen eingeleitet.
Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt.
Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportEritrea22.05.2013 Eritrea 2013 Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben. Zum Wehrdienst eingezogene Personen wurden zur Verrichtung von Zwangsarbeit eingesetzt. Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert.
Amnesty ReportKirgisistan09.05.2012 Kirgisistan 2012 Auch die Einrichtung zweier unabhängiger Kommissionen zur Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Jahr 2010 durch die Regierung führte nicht zu einer wirklich fairen und effektiven Untersuchung der Ereignisse und ihrer Folgen. Die Behörden bestritten die gewichtigen Indizien für Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt gegenüber ethnischen Usbeken in der Stadt Osh im Verlauf der Unruhen. Rechtsanwälte, die ethnische Usbeken verteidigten, erhielten Drohungen und wurden tätlich angegriffen. Ungeachtet der offiziellen Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft, bei jedem einzelnen Bericht über Folter Ermittlungen einzuleiten, versäumten es die Staatsanwaltschaften bei entsprechenden Vorwürfen regelmäßig, gründliche und unparteiische Untersuchungen einzuleiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Amnesty ReportJamaika08.05.2012 Jamaika 2012 In Innenstadtvierteln wurden Hunderte Menschen von kriminellen Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Niemand wurde für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die 2010 während des Ausnahmezustands begangen worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sollen drangsaliert und angegriffen worden sein. 2011 wurden weder Todesurteile verhängt noch fanden Hinrichtungen statt.