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Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar. Amnesty ReportBulgarien15.05.2017 Bulgarien 2017 Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an. Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet. Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit. Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen. Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportTurkmenistan21.05.2017 Turkmenistan 2017 2016 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab, obwohl ein Nationaler Menschenrechtsplan für den Zeitraum von 2016 bis 2020 ins Leben gerufen wurde. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nicht frei tätig sein. Die Regierung verweigerte unabhängigen Kontrollorganen zur Überwachung der Menschenrechtslage nach wie vor die Einreise. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Religionsfreiheit waren weiterhin massiv eingeschränkt, ebenso das Recht auf Freizügigkeit. Sexuelle Beziehungen zwischen Männern stellten nach wie vor einen Straftatbestand dar.
Amnesty ReportBulgarien15.05.2017 Bulgarien 2017 Bulgarien gelang es 2016 nicht, die steigende Zahl von Migranten und Flüchtlingen, die im Land ankamen, angemessen zu versorgen und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten. Es gab weiterhin Vorwürfe über pauschale Zurückweisungen und Menschenrechtsverstöße an der Grenze, ohne dass die Behörden entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen. Die Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz im Land verschärfte sich 2016 massiv. Roma wurden weiterhin systematisch diskriminiert. Das Parlament nahm in erster Lesung ein neues Antiterrorgesetz an.
Amnesty ReportBotsuana15.05.2017 Botsuana 2017 Die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Es kam zu Verstößen gegen die Rechte von Flüchtlingen sowie Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Ein zum Tode verurteilter Häftling wurde 2016 hingerichtet.
Amnesty ReportHonduras17.02.2017 Honduras 2017 Ein Klima allgegenwärtiger Gewalt zwang Tausende Honduraner zur Flucht aus ihrem Land. Gegen Frauen, Migranten, Binnenvertriebene und Menschenrechtsverteidiger und in besonderem Maße gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) sowie Umwelt- und Landrechtsaktivisten wurde gezielt Gewalt angewandt. Ein schwaches Strafrechtssystem begünstigte die in der Praxis bestehende Straflosigkeit.
Amnesty ReportHonduras01.06.2016 Honduras 2016 Staatliche wie kriminelle Akteure gingen gegen Menschenrechtsverteidiger sowie Sprecher von indigenen, kleinbäuerlichen und afro-honduranischen Gemeinschaften, die an Landkonflikten beteiligt waren, mit Gewalt und Einschüchterungen vor. Mit derartigen Vergeltungsmaßnahmen für rechtmäßige Aktivitäten sahen sich auch Aktivisten konfrontiert, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) einsetzten, sowie Vertreter der Justizbehörden und Journalisten.
Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportBulgarien03.05.2015 Bulgarien 2015 Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.
Amnesty ReportBulgarien31.05.2016 Bulgarien 2016 Nach wie vor gab es Vorwürfe über Zurückweisungen (Push-Backs) von Flüchtlingen und Migranten durch die Grenzpolizei. Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende blieben schlecht, und es gab keinen Integrationsplan für anerkannte Flüchtlinge. Lokale und überregionale Behörden führten unvermindert rechtswidrige Zwangsräumungen von Roma-Siedlungen durch. Bei der Überarbeitung der Gesetze gegen Hassverbrechen gab es keine Fortschritte.