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Amnesty ReportNord- und Südamerika27.02.2020 Regionalkapitel Amerika 2019 Auf dem amerikanischen Kontinent prägten Ungleichheit, Korruption, Gewalt und Straflosigkeit die soziale Realität. Amnesty ReportEl Salvador23.05.2018 El Salvador 2017/18 Das hohe Ausmaß an geschlechtsspezifischer Gewalt machte El Salvador zu einem der gefährlichsten Länder für Frauen weltweit. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bestand weiter. Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein. Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Europa und Zentralasien 2022 2022 wird in Europa und Zentralasien als das Jahr in Erinnerung bleiben, in dem Russland eine groß angelegte Militärinvasion in die Ukraine begann.
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Amnesty ReportTurkmenistan30.05.2016 Turkmenistan 2016 2015 zeichnete sich keine Verbesserung der Menschenrechtssituation ab. Unabhängige Kontrollorgane zur Überwachung der Menschenrechtslage wurden weiterhin nicht ins Land gelassen. Im Januar 2015 erklärte die Regierung, sie plane, eine Ombudsstelle für Menschenrechte einzurichten. Unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen konnten nach wie vor nicht frei tätig sein.
Amnesty ReportTurkmenistan09.05.2015 Turkmenistan 2015 Trotz Verbesserungen in der Gesetzgebung zur Regelung der Medien und der politischen Teilhabe drohten Oppositionellen, Journalisten und Menschenrechtsverteidigern nach wie vor Schikanen von staatlicher Seite. Die Unabhängigkeit der Justiz war nur begrenzt gewährleistet. Es gab keine wirksamen Rechtsbehelfsverfahren, und Freisprüche bei Strafverfahren waren selten. Anwälte, die unabhängig zu arbeiten versuchten, riskierten Berufsverbot. Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportKongo (Republik)07.05.2015 Kongo (Republik) 2015 In der Republik Kongo wurden 2014 gravierende Menschenrechtsverletzungen verübt. Dazu gehörten Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen, exzessiver Gewalteinsatz sowie Folter und andere Misshandlungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt.
Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.