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Die Zivilbevölkerung war Tötungen, Entführungen, Misshandlungen sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen ausgesetzt. Die meisten Täter genossen völlige Straffreiheit. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik09.05.2012 Zentralafrikanische Republik 2012 Weil in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) nach wie vor Konflikte wüteten, an denen zahlreiche bewaffnete Gruppierungen beteiligt waren, war die Lage der Menschenrechte im Land weiterhin sehr besorgniserregend. Die Zivilbevölkerung war zahllosen Menschenrechtsverstößen, unter anderem rechtswidrigen Tötungen, Entführungen, Folter sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen, ausgesetzt. Amnesty ReportKamerun08.05.2012 Kamerun 2012 Die Regierung schränkte weiterhin die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die unter Verdacht standen, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten lange Gefängnisstrafen. Die Regierung reduzierte einige Freiheitsstrafen und wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Sie gab jedoch nicht bekannt, in wie vielen Fällen dies geschah. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik10.05.2011 Zentralafrikanische Republik 2011 Die Regierung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) hatte die Kontrolle über große Landesteile verloren. Die Übergriffe bewaffneter Gruppen auf die Zivilbevölkerung nahmen zu. Es herrschte ein Klima völliger Straflosigkeit, in dem sowohl bewaffnete Gruppen als auch Angehörige der Sicherheitskräfte Menschenrechtsverstöße begingen. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) begann der Prozess gegen Jean-Pierre Bemba. Der Hexerei beschuldigte Menschen wurden gefoltert und ermordet. Amnesty ReportKamerun10.05.2011 Kamerun 2011 Die Regierung schränkte auch 2010 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein und unterdrückte nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Journalist starb in der Haft. Die Haftbedingungen waren weiterhin schlecht und häufig lebensbedrohlich. Personen, die gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unterhielten, mussten Festnahmen und Gefängnisstrafen befürchten. Die Angehörigen der Sicherheitskräfte, die im Februar 2008 an Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen waren, genossen weiterhin Straffreiheit. Mindestens 77 Gefangene befanden sich im Todestrakt. Amnesty ReportZentralafrikanische Republik20.05.2010 Zentralafrikanische Republik 2010 Aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen waren 2009 mehrere zehntausend Menschen weiterhin Flüchtlinge im eigenen Land. 130000 Menschen hatten in Nachbarländern Zuflucht gesucht. Angehörige der Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, blieben straffrei. Die Vorbereitungen des Internationalen Strafgerichtshofs für den Prozess gegen Jean-Pierre Bemba kamen voran. Der Hexerei beschuldigte Menschen wurden gefoltert. Amnesty ReportKamerun19.05.2010 Kamerun 2010 Regierungsgegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen, inhaftiert und wegen Kritik an der Regierung oder an Regierungsbeamten vor Gericht gestellt. Mindestens ein Mann kam unter der Beschuldigung homosexueller Beziehungen in Haft. Die Haftbedingungen waren weiterhin hart und häufig lebensbedrohlich. Angehörige der Sicherheitskräfte, die in die im Februar 2008 begangenen Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren, genossen weiterhin Straffreiheit. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik22.05.2013 Zentralafrikanische Republik 2013 Die Bevölkerung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) blieb 2012 massiv von Übergriffen und Gewalt bedroht, da nach wie vor zahlreiche bewaffnete Gruppierungen aktiv waren, obwohl einige die Einstellung des bewaffneten Kampfs erklärt hatten. Die Zivilbevölkerung war Tötungen, Entführungen, Misshandlungen sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen ausgesetzt. Die meisten Täter genossen völlige Straffreiheit.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik09.05.2012 Zentralafrikanische Republik 2012 Weil in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) nach wie vor Konflikte wüteten, an denen zahlreiche bewaffnete Gruppierungen beteiligt waren, war die Lage der Menschenrechte im Land weiterhin sehr besorgniserregend. Die Zivilbevölkerung war zahllosen Menschenrechtsverstößen, unter anderem rechtswidrigen Tötungen, Entführungen, Folter sowie sexueller Gewalt einschließlich Vergewaltigungen, ausgesetzt.
Amnesty ReportKamerun08.05.2012 Kamerun 2012 Die Regierung schränkte weiterhin die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die unter Verdacht standen, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten lange Gefängnisstrafen. Die Regierung reduzierte einige Freiheitsstrafen und wandelte Todesurteile in Haftstrafen um. Sie gab jedoch nicht bekannt, in wie vielen Fällen dies geschah.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik10.05.2011 Zentralafrikanische Republik 2011 Die Regierung der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) hatte die Kontrolle über große Landesteile verloren. Die Übergriffe bewaffneter Gruppen auf die Zivilbevölkerung nahmen zu. Es herrschte ein Klima völliger Straflosigkeit, in dem sowohl bewaffnete Gruppen als auch Angehörige der Sicherheitskräfte Menschenrechtsverstöße begingen. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) begann der Prozess gegen Jean-Pierre Bemba. Der Hexerei beschuldigte Menschen wurden gefoltert und ermordet.
Amnesty ReportKamerun10.05.2011 Kamerun 2011 Die Regierung schränkte auch 2010 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein und unterdrückte nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung. Ein Journalist starb in der Haft. Die Haftbedingungen waren weiterhin schlecht und häufig lebensbedrohlich. Personen, die gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen unterhielten, mussten Festnahmen und Gefängnisstrafen befürchten. Die Angehörigen der Sicherheitskräfte, die im Februar 2008 an Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen waren, genossen weiterhin Straffreiheit. Mindestens 77 Gefangene befanden sich im Todestrakt.
Amnesty ReportZentralafrikanische Republik20.05.2010 Zentralafrikanische Republik 2010 Aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen waren 2009 mehrere zehntausend Menschen weiterhin Flüchtlinge im eigenen Land. 130000 Menschen hatten in Nachbarländern Zuflucht gesucht. Angehörige der Sicherheitskräfte, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, blieben straffrei. Die Vorbereitungen des Internationalen Strafgerichtshofs für den Prozess gegen Jean-Pierre Bemba kamen voran. Der Hexerei beschuldigte Menschen wurden gefoltert.
Amnesty ReportKamerun19.05.2010 Kamerun 2010 Regierungsgegner, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger wurden festgenommen, inhaftiert und wegen Kritik an der Regierung oder an Regierungsbeamten vor Gericht gestellt. Mindestens ein Mann kam unter der Beschuldigung homosexueller Beziehungen in Haft. Die Haftbedingungen waren weiterhin hart und häufig lebensbedrohlich. Angehörige der Sicherheitskräfte, die in die im Februar 2008 begangenen Menschenrechtsverletzungen verwickelt waren, genossen weiterhin Straffreiheit.