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Staaten und bewaffnete Gruppen verübten regelmäßig rechtswidrige Angriffe und töteten Menschen in bewaffneten Konflikten, deren Zahl immer weiter anstieg. Amnesty ReportUsbekistan07.04.2021 Usbekistan 2020 Der Präsident trieb Reformen voran. Dennoch blieben die Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit streng reglementiert. Amnesty ReportAserbaidschan07.04.2021 Aserbaidschan 2020 Der Ausbruch heftiger Kämpfe zwischen aserbaidschanischen und armenischen Kräften in Bergkarabach im September 2020 hatte zur Folge, dass die Zivilbevölkerung zahlreiche Menschenrechtsverstöße erlitt. Amnesty ReportChile07.04.2021 Chile 2020 Aufgrund der Corona-Pandemie nahmen die Massenproteste gegen die anhaltende soziale Ungleichheit im Jahr 2020 ab. Amnesty ReportUsbekistan16.04.2020 Usbekistan 2019 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2019 weiter streng reglementiert. Amnesty ReportChile16.04.2020 Chile 2019 Ende des Jahres kam es zu Massenprotesten gegen die extreme wirtschaftliche und soziale Ungleichheit im Land. Die Sicherheitskräfte gingen mit Gewalt gegen die Proteste vor. Amnesty ReportNord- und Südamerika27.02.2020 Regionalkapitel Amerika 2019 Auf dem amerikanischen Kontinent prägten Ungleichheit, Korruption, Gewalt und Straflosigkeit die soziale Realität. Amnesty ReportChile23.05.2018 Chile 2017/18 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Amnesty ReportChile15.05.2017 Chile 2017 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report24.04.2024 Die Welt im Blick: Menschenrechte im Jahr 2023 Auch im Jahr 2023 waren Menschenrechtsverstöße an der Tagesordnung. Staaten und bewaffnete Gruppen verübten regelmäßig rechtswidrige Angriffe und töteten Menschen in bewaffneten Konflikten, deren Zahl immer weiter anstieg.
Amnesty ReportUsbekistan07.04.2021 Usbekistan 2020 Der Präsident trieb Reformen voran. Dennoch blieben die Rechte auf Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit streng reglementiert.
Amnesty ReportAserbaidschan07.04.2021 Aserbaidschan 2020 Der Ausbruch heftiger Kämpfe zwischen aserbaidschanischen und armenischen Kräften in Bergkarabach im September 2020 hatte zur Folge, dass die Zivilbevölkerung zahlreiche Menschenrechtsverstöße erlitt.
Amnesty ReportChile07.04.2021 Chile 2020 Aufgrund der Corona-Pandemie nahmen die Massenproteste gegen die anhaltende soziale Ungleichheit im Jahr 2020 ab.
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Amnesty ReportChile16.04.2020 Chile 2019 Ende des Jahres kam es zu Massenprotesten gegen die extreme wirtschaftliche und soziale Ungleichheit im Land. Die Sicherheitskräfte gingen mit Gewalt gegen die Proteste vor.
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Amnesty ReportChile23.05.2018 Chile 2017/18 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten.
Amnesty ReportChile15.05.2017 Chile 2017 Es bestand weiterhin die Befürchtung, dass in der Vergangenheit verübte und anhaltende Menschenrechtsverletzungen straflos bleiben könnten. Die Gerichtsverfahren wegen völkerrechtlicher Verbrechen und anderer Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militärregierung unter General Pinochet (1973-90) gingen 2016 weiter. In einigen wenigen Fällen kamen die Verantwortlichen in Haft. Fälle unnötiger und exzessiver Polizeigewalt wurden weiterhin vor Militärgerichten verhandelt. Dies änderte sich allerdings im November durch ein neues Gesetz, das der Militärjustiz die Zuständigkeit für Zivilpersonen entzog. Schwangerschaftsabbrüche standen weiterhin ausnahmslos unter Strafe, es gab jedoch Bemühungen, sie unter bestimmten Bedingungen straffrei zu stellen.