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Besonders davon betroffen waren Frauen und Mädchen, Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung ratifizierte den Internationalen Waffenhandelsvertrag. Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen. Amnesty ReportBrasilien15.05.2017 Brasilien 2017 Nach wie vor wandte die Polizei unnötige und exzessive Gewalt an, meist um Proteste zu unterbinden. Junge Menschen und afro-brasilianische Männer, vor allem Bewohner von Favelas (städtische Armenviertel), sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wurden überproportional häufig Opfer von Gewalt durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen. Menschenrechtsverteidiger waren zunehmend Drohungen und Angriffen ausgesetzt, insbesondere, wenn sie sich für Land- und Umweltrechte einsetzten. Menschenrechtsverletzungen gegen und Diskriminierung von Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen zu. Amnesty ReportPeru09.06.2016 Peru 2016 Regierungskritiker wurden tätlich angegriffen. Es gab Berichte über die Anwendung exzessiver Gewalt durch Sicherheitskräfte. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurde die Ausübung ihrer Rechte weiterhin verwehrt. Beim Kampf gegen die Straflosigkeit gab es Fortschritte. Sexuelle und reproduktive Rechte waren nicht gewährleistet. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportPeru08.05.2015 Peru 2015 Aktivisten und Regierungskritiker wurden tätlich angegriffen. Sicherheitskräfte gingen Berichten zufolge mit unangemessener Gewalt gegen Proteste vor. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung wurde missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte waren nicht gewährleistet. Die weitverbreitete Straffreiheit gab weiterhin Anlass zu Besorgnis. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPeru20.05.2017 Peru 2017 Die Gewalt gegen Angehörige sozial benachteiligter Gruppen nahm 2016 deutlich zu, ohne dass ihnen ausreichender Schutz gewährt wurde. Besonders davon betroffen waren Frauen und Mädchen, Angehörige indigener Bevölkerungsgruppen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle. Die Regierung ratifizierte den Internationalen Waffenhandelsvertrag.
Amnesty ReportKirgisistan17.05.2017 Kirgisistan 2017 Der gewaltlose politische Gefangene Azimjan Askarov blieb 2016 weiter in Haft, obwohl der UN-Menschenrechtsausschuss darauf drängte, ihn unverzüglich freizulassen. Ein Gesetz über "ausländische Agenten", das sich negativ auf NGOs ausgewirkt hätte, wurde vom Parlament abgelehnt. Über einen Gesetzentwurf, der vorsah, "Propaganda für nichttraditionelle sexuelle Beziehungen" unter Strafe zu stellen, wurde jedoch weiter beraten. Eine Verfassungsreform enthielt Änderungen, die den Schutz der Menschenrechte bedrohten. Personen, die für Folter verantwortlich waren, blieben ebenso straffrei wie diejenigen, die Gewaltverbrechen gegen Frauen verübten. Polizeieinsätze gegen Sexarbeiterinnen hatten diskriminierenden Charakter. Nach wie vor unternahmen die Behörden keine ernsthaften Anstrengungen, um die gewaltsamen Auseinandersetzungen vom Juni 2010 in Osch und Dschalalabat wirksam zu untersuchen.
Amnesty ReportBrasilien15.05.2017 Brasilien 2017 Nach wie vor wandte die Polizei unnötige und exzessive Gewalt an, meist um Proteste zu unterbinden. Junge Menschen und afro-brasilianische Männer, vor allem Bewohner von Favelas (städtische Armenviertel), sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wurden überproportional häufig Opfer von Gewalt durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen. Menschenrechtsverteidiger waren zunehmend Drohungen und Angriffen ausgesetzt, insbesondere, wenn sie sich für Land- und Umweltrechte einsetzten. Menschenrechtsverletzungen gegen und Diskriminierung von Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen zu.
Amnesty ReportPeru09.06.2016 Peru 2016 Regierungskritiker wurden tätlich angegriffen. Es gab Berichte über die Anwendung exzessiver Gewalt durch Sicherheitskräfte. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurde die Ausübung ihrer Rechte weiterhin verwehrt. Beim Kampf gegen die Straflosigkeit gab es Fortschritte. Sexuelle und reproduktive Rechte waren nicht gewährleistet.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportKirgisistan07.06.2016 Kirgisistan 2016 Es gab 2015 weiterhin keine unparteiischen und effektiven Ermittlungen zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderen Menschenrechtsverletzungen, die während der gewaltsamen Auseinandersetzungen im Juni 2010 und danach verübt wurden. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Folter und andere Misshandlungen zu beenden und die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Angesichts einer zunehmenden Intoleranz gegenüber ethnischen, sexuellen und anderen Minderheiten wurden die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft immer enger.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportPeru08.05.2015 Peru 2015 Aktivisten und Regierungskritiker wurden tätlich angegriffen. Sicherheitskräfte gingen Berichten zufolge mit unangemessener Gewalt gegen Proteste vor. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf angemessene Konsultation sowie freiwillige und vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung wurde missachtet. Sexuelle und reproduktive Rechte waren nicht gewährleistet. Die weitverbreitete Straffreiheit gab weiterhin Anlass zu Besorgnis.