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Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor. Amnesty ReportBrasilien15.05.2017 Brasilien 2017 Nach wie vor wandte die Polizei unnötige und exzessive Gewalt an, meist um Proteste zu unterbinden. Junge Menschen und afro-brasilianische Männer, vor allem Bewohner von Favelas (städtische Armenviertel), sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wurden überproportional häufig Opfer von Gewalt durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen. Menschenrechtsverteidiger waren zunehmend Drohungen und Angriffen ausgesetzt, insbesondere, wenn sie sich für Land- und Umweltrechte einsetzten. Menschenrechtsverletzungen gegen und Diskriminierung von Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen zu. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden. Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren. Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde. Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen. Amnesty ReportBrasilien31.05.2016 Brasilien 2016 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechts-verletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und anderweitige Misshandlung von Häftlingen. Junge afro-brasilianische Bewohner von Favelas (städtische Armen-viertel) und marginalisierte Bevölkerungsgruppen waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sicherheitskräfte wendeten häufig exzessive oder unnötige Gewalt an, um Proteste zu unterbinden. Landkonflikte und Konflikte über natürliche Ressourcen führten dazu, dass zahlreiche Personen getötet wurden. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGuatemala15.05.2017 Guatemala 2017 Verleumdungskampagnen und die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts dienten weiterhin dazu, Menschenrechtsverteidiger zu bedrohen und einzuschüchtern. Diejenigen, die sich für Landrechte, indigene Territorien und Umweltschutz einsetzten, waren besonders gefährdet. Menschen flohen weiterhin aus Guatemala, um dem hohen Maß an Ungleichheit und Gewalt zu entgehen. Das Hochsicherheitsgericht A fällte ein historisches Urteil in einem Verfahren über sexualisierte Gewalt gegen elf indigene Frauen und deren häusliche Versklavung während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96). In anderen aufsehenerregenden Verfahren gegen ehemalige Militärangehörige kam es nach wie vor zu Rückschlägen und unnötigen Verzögerungen. Die parlamentarische Menschenrechtskommission legte einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vor.
Amnesty ReportBrasilien15.05.2017 Brasilien 2017 Nach wie vor wandte die Polizei unnötige und exzessive Gewalt an, meist um Proteste zu unterbinden. Junge Menschen und afro-brasilianische Männer, vor allem Bewohner von Favelas (städtische Armenviertel), sowie andere marginalisierte Bevölkerungsgruppen wurden überproportional häufig Opfer von Gewalt durch Staatsbedienstete mit Polizeibefugnissen. Menschenrechtsverteidiger waren zunehmend Drohungen und Angriffen ausgesetzt, insbesondere, wenn sie sich für Land- und Umweltrechte einsetzten. Menschenrechtsverletzungen gegen und Diskriminierung von Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten nahmen zu.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportEl Salvador04.05.2015 El Salvador 2015 Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen blieb in Kraft, und die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen war noch immer unzureichend. Menschenrechtsverletzungen, die während des bewaffneten Konflikts (1980-1992) verübt worden waren, blieben weiterhin straffrei, obwohl einige Schritte unternommen wurden, um diese Situation zu beenden.
Amnesty ReportBrasilien03.05.2015 Brasilien 2015 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen. Landesweite Proteste, insbesondere rund um die Fußballweltmeisterschaft, wurden von den Sicherheitskräften häufig unter Einsatz exzessiver und unnötiger Gewalt unterdrückt. In mehreren Landesteilen gab es Berichte über willkürliche Festnahmen und Versuche, friedliche Demonstrierende zu kriminalisieren.
Amnesty ReportEl Salvador15.05.2017 El Salvador 2017 Zunehmende Gewalt beeinträchtigte weiterhin die Rechte der Menschen auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Bildung und Freizügigkeit. Es lagen Berichte vor, wonach die Sicherheitskräfte exzessive Gewalt anwandten. Immer mehr salvadorianische Staatsangehörige beantragten Asyl in den Ländern der Region. Das absolute Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen bedrohte die Rechte von Frauen. Dem Parlament lag Ende 2016 allerdings ein Vorschlag zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unter bestimmten Bedingungen vor. Eine Menschenrechtsverteidigerin stand wegen Beleidigung und Verleumdung vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof erklärte das Amnestiegesetz aus dem Jahr 1993 für verfassungswidrig. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Misshandlungen, Einschüchterungen und Gewalt, ohne dass dies geahndet wurde.
Amnesty ReportEl Salvador01.06.2016 El Salvador 2016 Nach wie vor galt ein absolutes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) und für die Verteidigung und Förderung sexueller und reproduktiver Rechte einsetzten, waren zunehmend Risiken ausgesetzt. Sie sahen sich insbesondere mit Gewalt und Einschüchterungen konfrontiert, die von staatlichen Akteuren, Einzelpersonen und privaten Gruppen ausgingen.
Amnesty ReportBrasilien31.05.2016 Brasilien 2016 Nach wie vor gingen Berichte über schwere Menschenrechts-verletzungen ein, darunter Tötungen durch die Polizei sowie Folter und anderweitige Misshandlung von Häftlingen. Junge afro-brasilianische Bewohner von Favelas (städtische Armen-viertel) und marginalisierte Bevölkerungsgruppen waren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Sicherheitskräfte wendeten häufig exzessive oder unnötige Gewalt an, um Proteste zu unterbinden. Landkonflikte und Konflikte über natürliche Ressourcen führten dazu, dass zahlreiche Personen getötet wurden.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.