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Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt. Amnesty ReportJamaika08.05.2012 Jamaika 2012 In Innenstadtvierteln wurden Hunderte Menschen von kriminellen Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Niemand wurde für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die 2010 während des Ausnahmezustands begangen worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sollen drangsaliert und angegriffen worden sein. 2011 wurden weder Todesurteile verhängt noch fanden Hinrichtungen statt. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina04.05.2012 Bosnien und Herzegowina 2012 Nationalistische Äußerungen nahmen zu, und es war vermehrt von Abspaltung die Rede. Erst 15 Monate nach den Parlamentswahlen konnte Ende Dezember 2011 eine Koalitionsregierung gebildet werden. Die staatlichen Institutionen, darunter auch das Justizwesen, waren das gesamte Jahr über geschwächt. Der Prozess gegen Ratko Mladic begann. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend, und die Straflosigkeit dauerte an. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportArgentinien01.05.2015 Argentinien 2015 Frauen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich nach wie vor mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Während der Militärdiktatur verübte Menschenrechtsverletzungen waren Gegenstand von Gerichtsverfahren. Berichte über Folter zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportJamaika23.05.2013 Jamaika 2013 In Innenstadtvierteln wurden 2012 weiterhin zahlreiche Menschen durch kriminelle Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Ermittlungen in Fällen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen während des im Jahr 2010 verhängten Ausnahmezustands machten keine nennenswerten Fortschritte. Nach vorliegenden Informationen wurden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle in verstärktem Maße angegriffen und drangsaliert. Todesurteile wurden weder verhängt noch vollstreckt.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportArgentinien22.05.2013 Argentinien 2013 Obwohl der Oberste Gerichtshof Vergewaltigungsopfern das Recht auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch zusprach, sahen sich die Betroffenen weiterhin mit Schwierigkeiten konfrontiert. Indigenen Bevölkerungsgruppen wurden auch 2012 ihre Landrechte verwehrt. Die Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen für Menschenrechtsverletzungen während der Militärherrschaft (1976-83) wurden fortgesetzt.
Amnesty ReportJamaika08.05.2012 Jamaika 2012 In Innenstadtvierteln wurden Hunderte Menschen von kriminellen Banden ermordet oder von der Polizei getötet. Niemand wurde für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen, die 2010 während des Ausnahmezustands begangen worden waren. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender sollen drangsaliert und angegriffen worden sein. 2011 wurden weder Todesurteile verhängt noch fanden Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina04.05.2012 Bosnien und Herzegowina 2012 Nationalistische Äußerungen nahmen zu, und es war vermehrt von Abspaltung die Rede. Erst 15 Monate nach den Parlamentswahlen konnte Ende Dezember 2011 eine Koalitionsregierung gebildet werden. Die staatlichen Institutionen, darunter auch das Justizwesen, waren das gesamte Jahr über geschwächt. Der Prozess gegen Ratko Mladic begann. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend, und die Straflosigkeit dauerte an. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.