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Bei der Umsetzung des "Hotspot-Konzepts" der EU, das vorsah, Flüchtlinge in Registrierzentren ("Hotspots") zu identifizieren und sie von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zu unterscheiden, kam es zu exzessiver Gewaltanwendung, willkürlichen Festnahmen und kollektiven Abschiebungen durch die italienischen Behörden. Roma wurden beim Zugang zu Wohnraum weiterhin diskriminiert. Tausende von ihnen mussten in speziellen Lagern leben, Hunderte wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einführte. Auch 2016 wurde Folter nicht als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung. Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft. Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Amnesty ReportArgentinien26.05.2016 Argentinien 2016 Frauen und Mädchen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich noch immer mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Personen, die im Verdacht standen, während der Militärherrschaft (1976-83) Verbrechen verübt zu haben, mussten sich vor Gericht verantworten. Berichte über Folter und andere Misshandlungen zogen keine Ermittlungen nach sich. Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer. Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten. Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht. Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportItalien16.05.2017 Italien 2017 2016 gelangten mehr als 181000 Flüchtlinge und Migranten auf dem Seeweg nach Italien. Mehr als 4500 Personen ertranken im Mittelmeer bzw. galten als auf See vermisst. Dies war die bislang höchste registrierte Zahl von Todesopfern. Bei der Umsetzung des "Hotspot-Konzepts" der EU, das vorsah, Flüchtlinge in Registrierzentren ("Hotspots") zu identifizieren und sie von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zu unterscheiden, kam es zu exzessiver Gewaltanwendung, willkürlichen Festnahmen und kollektiven Abschiebungen durch die italienischen Behörden. Roma wurden beim Zugang zu Wohnraum weiterhin diskriminiert. Tausende von ihnen mussten in speziellen Lagern leben, Hunderte wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Das Parlament verabschiedete ein Gesetz, das die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare einführte. Auch 2016 wurde Folter nicht als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen.
Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung.
Amnesty ReportEritrea16.02.2017 Eritrea 2017 Auch 2016 verließen Tausende Menschen das Land, viele von ihnen, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen. Das Recht, Eritrea zu verlassen, war nach wie vor eingeschränkt. Die Einschränkungen der Rechte auf Meinungs- und Religionsfreiheit bestanden fort. Die Sicherheitskräfte verübten rechtswidrige Tötungen. Nach wie vor befanden sich Tausende gewaltlose politische Gefangene, die willkürlich inhaftiert worden waren, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Haft.
Amnesty ReportBurundi16.02.2017 Burundi 2017 Die politische Krise war zwar insgesamt weniger von offener Gewalt geprägt, dennoch kam es weiterhin zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrigen Tötungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie willkürlichen Festnahmen. Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen nahmen zu. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt.
Amnesty ReportArgentinien26.05.2016 Argentinien 2016 Frauen und Mädchen, die legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen wollten, sahen sich noch immer mit Hindernissen konfrontiert. Die Diskriminierung indigener Bevölkerungsgruppen gab weiterhin Anlass zur Besorgnis. Personen, die im Verdacht standen, während der Militärherrschaft (1976-83) Verbrechen verübt zu haben, mussten sich vor Gericht verantworten. Berichte über Folter und andere Misshandlungen zogen keine Ermittlungen nach sich.
Amnesty ReportEritrea17.02.2016 Eritrea 2016 Nach wie vor verließen Tausende Menschen das Land, um sich dem zeitlich nicht begrenzten Militärdienst zu entziehen, der Zwangsarbeit gleichkam. Menschen aus Eritrea machten nach syrischen und afghanischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe derer aus, die im Sommer 2015 über das Mittelmeer nach Europa kamen. Bei den Menschen, die bei einer Überfahrt umkamen, handelte es sich überwiegend um Eritreer.
Amnesty ReportBurundi17.02.2016 Burundi 2016 Die Regierung schränkte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2015 zunehmend ein. Die Entscheidung von Präsident Pierre Nkurunziza, für eine dritte Amtszeit zu kandidieren, löste bei der Opposition, in der Zivilgesellschaft und bei anderen Akteuren Proteste aus, die von den Sicherheitskräften, insbesondere von Polizei und Geheimdienst (Service National de Renseignement - SNR), gewaltsam unterdrückt wurden. Demonstrierende sahen sich mit exzessiver Polizeigewalt konfrontiert. Festgenommene Personen wurden vom SNR gefoltert und auf andere Weise misshandelt. Die Sicherheitskräfte drangen gewaltsam in die Räumlichkeiten unabhängiger Medien ein. Mehrere Menschen wurden rechtswidrig getötet, weil sie als Gegner des Präsidenten galten.
Amnesty ReportEritrea04.05.2015 Eritrea 2015 Oppositionsparteien, unabhängigen Medien, zivilgesellschaftlichen Organisationen und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften war jede Betätigung untersagt. Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere politische Gefangene waren unter extrem schlechten Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung war an der Tagesordnung. Nach wie vor suchte eine große Zahl von Eritreern im Ausland Zuflucht.
Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt.