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Amnesty ReportMoldau07.05.2012 Moldau 2012 Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte. Amnesty ReportGeorgien11.05.2011 Georgien 2011 Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend. Amnesty ReportMoldau10.05.2011 Moldau 2011 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden leiteten keine zügigen und unparteiischen Ermittlungen zu den entsprechenden Vorwürfen ein. Der Anwendung der Folter beschuldigte Polizeibeamte gingen in einigen Fällen straffrei aus. Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen wurde erneut das Demonstrationsrecht verweigert. In der selbsternannten Republik Transnistrien entsprachen die Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards der Fairness. Amnesty ReportMoldau19.05.2010 Moldau 2010 Immer wieder war die Rede von Folterungen und Misshandlungen, wobei die Täter weiterhin straffrei blieben. Die Polizei versäumte es, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren und zu schützen. Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihres Engagements mit Schikanen konfrontiert. Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen. Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens. Amnesty ReportMoldau18.05.2009 Moldau 2009 Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen ein, während die Täter weiterhin straffrei blieben. Ein fortschrittliches neues Gesetz über das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde ins Parlament eingebracht, die konkrete Praxis sowie weit verbreitete Auffassungen konnten mit diesen Entwicklungen jedoch nicht Schritt halten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportMoldau07.05.2012 Moldau 2012 Es trafen weiterhin Berichte über unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen, Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen sowie über unfaire Gerichtsverfahren ein. Religiöse und andere Minderheiten waren Diskriminierung ausgesetzt, da keine Gesetzgebung existierte, die dies verhinderte.
Amnesty ReportGeorgien11.05.2011 Georgien 2011 Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend.
Amnesty ReportMoldau10.05.2011 Moldau 2011 Folter und andere Misshandlungen in Polizeigewahrsam waren nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden leiteten keine zügigen und unparteiischen Ermittlungen zu den entsprechenden Vorwürfen ein. Der Anwendung der Folter beschuldigte Polizeibeamte gingen in einigen Fällen straffrei aus. Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen wurde erneut das Demonstrationsrecht verweigert. In der selbsternannten Republik Transnistrien entsprachen die Gerichtsverfahren nicht den internationalen Standards der Fairness.
Amnesty ReportMoldau19.05.2010 Moldau 2010 Immer wieder war die Rede von Folterungen und Misshandlungen, wobei die Täter weiterhin straffrei blieben. Die Polizei versäumte es, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu wahren und zu schützen. Menschenrechtsverteidiger waren aufgrund ihres Engagements mit Schikanen konfrontiert.
Amnesty ReportGeorgien18.05.2010 Georgien 2010 Die georgischen Behörden stellten die Untersuchung der während des Konflikts im Jahr 2008 von den georgischen und südossetischen Truppen begangenen Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ein. Nach Beendigung der Auseinandersetzungen litt die Zivilbevölkerung im ehemaligen Konfliktgebiet unter der allgegenwärtigen Unsicherheit, Fällen von Drangsalierung und Festnahmen.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2009 Georgien 2009 Die georgischen Streitkräfte versäumten es allem Anschein nach, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zivilbevölkerung während des bewaffneten Konflikts mit Russland in Südossetien zu schützen. Nach dem Ende des Konflikts beteiligten sich südossetische Milizen an Plünderungen und Brandstiftungen in einigen mehrheitlich von Georgiern bewohnten Ortschaften Südossetiens.
Amnesty ReportMoldau18.05.2009 Moldau 2009 Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen ein, während die Täter weiterhin straffrei blieben. Ein fortschrittliches neues Gesetz über das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde ins Parlament eingebracht, die konkrete Praxis sowie weit verbreitete Auffassungen konnten mit diesen Entwicklungen jedoch nicht Schritt halten.