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März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war. Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert. Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis. Amnesty ReportGeorgien11.05.2011 Georgien 2011 Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend. Amnesty ReportTunesien10.05.2011 Tunesien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Tunesische Republik **Staatsoberhaupt:** Zine el-Abidine Ben Ali **Regierungschef:** Mohamed Ghannouchi **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 10,4 Mio. **Lebenserwartung:** 74,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 24/21 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 78% Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo10.05.2011 Kongo (Demokratische Republik) 2011 Im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) waren Zivilpersonen das ganze Jahr über schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Im April belagerte eine bewaffnete Gruppe die Stadt Mbandaka. Bei den zweitägigen Kämpfen zur Rückeroberung der Stadt sollen Soldaten Zivilpersonen außergerichtlich hingerichtet, vergewaltigt und willkürlich festgenommen haben. Ausländische und kongolesische bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße. Dazu zählte u.a. die massenhafte Vergewaltigung von mehr als 300 Frauen, Männern und Kindern in der Provinz Nordkivu im Juli und August. Die Sicherheitskräfte waren ebenfalls für politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Im Juni wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Floribert Chebeya getötet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war.
Amnesty ReportGeorgien22.05.2013 Georgien 2013 Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert.
Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportGeorgien07.05.2012 Georgien 2012 Die Polizei setzte bei der Auflösung von Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Bei Zwangsräumungen wurden internationale Standards verletzt. Die eingeschränkte Unabhängigkeit der Justiz gab Anlass zu Besorgnis.
Amnesty ReportGeorgien11.05.2011 Georgien 2011 Es bestand weiterhin Anlass zur Besorgnis, weil die Untersuchungen der Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die während des Kriegs zwischen Georgien und Russland im August 2008 und unmittelbar danach begangen wurden, nur schleppend vorankamen. Trotz einiger Fortschritte bei den Bemühungen um Unterbringung und Integration der Binnenvertriebenen war deren Situation jedoch weiterhin nicht zufriedenstellend.
Amnesty ReportTunesien10.05.2011 Tunesien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Tunesische Republik **Staatsoberhaupt:** Zine el-Abidine Ben Ali **Regierungschef:** Mohamed Ghannouchi **Todesstrafe:** in der Praxis abgeschafft **Einwohner:** 10,4 Mio. **Lebenserwartung:** 74,3 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 24/21 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 78%
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo10.05.2011 Kongo (Demokratische Republik) 2011 Im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) waren Zivilpersonen das ganze Jahr über schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen durch Regierungstruppen und bewaffnete Gruppen ausgesetzt. Im April belagerte eine bewaffnete Gruppe die Stadt Mbandaka. Bei den zweitägigen Kämpfen zur Rückeroberung der Stadt sollen Soldaten Zivilpersonen außergerichtlich hingerichtet, vergewaltigt und willkürlich festgenommen haben. Ausländische und kongolesische bewaffnete Gruppen verübten Menschenrechtsverstöße. Dazu zählte u.a. die massenhafte Vergewaltigung von mehr als 300 Frauen, Männern und Kindern in der Provinz Nordkivu im Juli und August. Die Sicherheitskräfte waren ebenfalls für politisch motivierte Menschenrechtsverletzungen verantwortlich. Im Juni wurde der prominente Menschenrechtsverteidiger Floribert Chebeya getötet.