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Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen. Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden. Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen. Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen. Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportGriechenland04.05.2015 Griechenland 2015 Es gab nach wie vor Vorwürfe wegen exzessiver Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, denen nur unzureichend nachgegangen wurde. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht. Rechtswidrige Push-back-Operationen, bei denen Migranten über die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zurückgeschoben wurden, setzten sich fort. Im September 2014 wurden aus Sorge über zunehmende rassistische Gewalt neue Gesetze gegen Hassverbrechen verabschiedet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportPalästina08.05.2015 Palästina 2015 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und im Gazastreifen schränkten 2014 die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ein, nahmen willkürlich Personen fest und inhaftierten sie. Frauen und Mädchen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben weiterhin diskriminiert und waren nur unzureichend gegen geschlechtsspezifische Gewalt geschützt. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Im Westjordanland gab es keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman08.05.2015 Oman 2015 Die Behörden schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Dies betraf auch die Medien sowie Online-Aktivitäten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit war nicht gewährleistet. Etliche Regierungskritiker wurden inhaftiert und mehrere Wochen lang ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportNiederlande08.05.2015 Niederlande 2015 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus waren langen Phasen der Inhaftierung unter extrem harten Bedingungen ausgesetzt. Es gab Bedenken im Hinblick auf die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch Strafverfolgungsbehörden.
Amnesty ReportPalästina20.05.2017 Palästina 2017 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der Hamas im Gazastreifen schränkten auch 2016 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden. Folter und andere Misshandlungen von Inhaftierten waren sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland an der Tagesordnung. Im Gazastreifen wurden weiterhin Zivilpersonen vor Militärgerichte gestellt und erhielten keine fairen Verfahren. Im Westjordanland wurden Gefangene ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren festgehalten. Frauen und Mädchen litten unter Diskriminierung und Gewalt. Im Gazastreifen verhängten Gerichte weiterhin Todesurteile, und die Hamas nahm Hinrichtungen vor. Im Westjordanland gab es weder Todesurteile noch Hinrichtungen.
Amnesty ReportOman20.05.2017 Oman 2017 Die Behörden schränkten nach wie vor die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ein. Es kam zur Festnahme und Inhaftierung von Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern. Die meisten von ihnen wurden binnen weniger Tage wieder freigelassen, einigen drohten jedoch strafrechtliche Verfolgung und Haft, wodurch ein Klima der Selbstzensur entstand. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigranten wurden ausgebeutet und misshandelt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Meldungen über Hinrichtungen.
Amnesty ReportNiederlande20.05.2017 Niederlande 2017 Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus wurden nach wie vor routinemäßig ihrer Freiheit beraubt, und die Regierung zog noch immer nicht in ausreichendem Maße Alternativen zur Inhaftierung in Erwägung. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nach ethnischen Kriterien durch die Polizei gab unvermindert Anlass zu ernsthafter Besorgnis.
Amnesty ReportPalästina08.06.2016 Palästina 2016 Die palästinensischen Behörden im Westjordanland und die De-facto-Verwaltung der _Hamas_ im Gazastreifen schränkten 2015 das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, nahmen willkürlich Kritiker und politische Gegner fest und inhaftierten sie. Außerdem beschnitten sie das Recht auf Versammlungsfreiheit und setzten in einigen Fällen exzessive Gewalt ein, um Protestaktionen zu beenden.
Amnesty ReportOman08.06.2016 Oman 2016 Die Behörden schränkten nach wie vor das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Es kam verstärkt zur Festnahme und Schikanierung von politischen Aktivisten, Menschenrechtsverteidigern und Regierungskritikern. Frauen waren weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt. Die Todesstrafe blieb in Kraft, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportGriechenland04.05.2015 Griechenland 2015 Es gab nach wie vor Vorwürfe wegen exzessiver Gewaltanwendung und Misshandlungen durch Ordnungskräfte, denen nur unzureichend nachgegangen wurde. Die Haftbedingungen waren weiterhin sehr schlecht. Rechtswidrige Push-back-Operationen, bei denen Migranten über die Grenze zwischen Griechenland und der Türkei zurückgeschoben wurden, setzten sich fort. Im September 2014 wurden aus Sorge über zunehmende rassistische Gewalt neue Gesetze gegen Hassverbrechen verabschiedet.