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Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt. Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt. Amnesty ReportGambia07.05.2012 Gambia 2012 Die Behörden Gambias schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Regierungsgegner, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Sicherheitskräfte waren für Folter und andere Misshandlungen verantwortlich, und es gab ungelöste Fälle von Verschwindenlassen. Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen. Amnesty ReportArmenien03.05.2012 Armenien 2012 Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen. Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6% Amnesty ReportGambia11.05.2011 Gambia 2011 Die Regierung beschränkte weiterhin die politische Freiheit, unterdrückte das Recht auf freie Meinungsäußerung und verübte Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Angehörige des gambischen Geheimdienstes (National Intelligence Agency - NIA), der Armee, der Polizei und dubioser Milizen, die dem Präsidenten nahestanden und unter den Namen "Ninjas", "Drug Boys" und "Jongleure" bekannt waren, nahmen vermeintliche Regierungsgegner ohne rechtliche Grundlage fest und hielten sie in Haft. Dazu zählten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und ehemalige Angehörige der Sicherheitsdienste. Es gingen Berichte ein, wonach Personen im Gewahrsam gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurden. Es kam zu einer zweiten Verhaftungswelle, die in einem Hochverratsprozess gegen acht prominente Männer gipfelte. Die Angeklagten wurden in einem äußerst unfairen Verfahren zum Tode verurteilt. Amnesty ReportArmenien10.05.2011 Armenien 2011 Auch 2010 herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb weiterhin hinter internationalen Standards zurück. Nach wie vor wurde keine echte zivile Alternative zum Militärdienst angeboten. Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportSyrien09.05.2012 Syrien 2012 Regierungskräfte gingen mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor, die in noch nie dagewesener Anzahl auf die Straße gingen, um politische Reformen und den Rücktritt der Regierung zu fordern. Die Art und das Ausmaß der staatlichen Übergriffe erfüllten möglicherweise den Straftatbestand Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Berichten zufolge starben 2011 mehr als 4300 Menschen während oder im Zusammenhang mit Protestaktionen und bei Trauerzügen für gestorbene Demonstrierende. Sie wurden in den meisten Fällen offenbar von Angehörigen der Sicherheitskräfte erschossen, teilweise von Scharfschützen. Bei militärischen Operationen in Wohngebieten kamen Panzer zum Einsatz. Auch einige Angehörige der Sicherheitskräfte kamen ums Leben. Dem Vernehmen nach wurden einige von ihnen getötet, weil sie sich weigerten, auf Demonstrierende und andere Personen zu schießen. Manche starben bei Angriffen desertierter Soldaten und anderer Menschen, die sich der Opposition angeschlossen hatten. Es gab einige Freilassungen im Rahmen von Amnestien. Tausende von Menschen wurden jedoch im Zusammenhang mit den Protestaktionen inhaftiert, ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert. Mindestens 200 Menschen kamen Berichten zufolge unter ungeklärten Umständen in Gewahrsam ums Leben; viele von ihnen wurden offenbar gefoltert. Die Behörden leiteten keine unabhängigen Untersuchungen ein, um Vorwürfen der Folter, rechtswidriger Tötungen und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen nachzugehen, die von Sicherheitskräften straffrei begangen wurden. Tausende von Menschen wurden aufgrund der staatlichen Unterdrückung vertrieben. Viele von ihnen flohen in benachbarte Staaten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und dem Vernehmen nach fanden Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportKongo (Republik)09.05.2012 Kongo (Republik) 2012 Es gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Angehörige der Sicherheitskräfte ein, die in einigen Fällen den Tod der Opfer zur Folge hatten. Drei Asylsuchende aus der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), die seit nahezu acht Jahren ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Gewahrsam gehalten wurden, blieben weiterhin inhaftiert. Sicherheitskräfte nahmen Regierungskritiker willkürlich fest oder misshandelten sie. Wie erwartet begannen die Behörden mit der Aufhebung des Flüchtlingsstatus für die meisten Flüchtlinge aus Ruanda und Angola. Mindestens drei Gefangene wurden zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportGambia07.05.2012 Gambia 2012 Die Behörden Gambias schränkten weiterhin das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Regierungsgegner, Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden willkürlich festgenommen und inhaftiert. Sicherheitskräfte waren für Folter und andere Misshandlungen verantwortlich, und es gab ungelöste Fälle von Verschwindenlassen.
Amnesty ReportMarokko04.05.2012 Marokko und Westsahara 2012 Sicherheitskräfte gingen 2011 mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor. Kritiker der Monarchie und anderer staatlicher Einrichtungen sahen sich strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt. Dies betraf auch sahrauische Aktivisten, die sich für eine Selbstbestimmung der Westsahara einsetzten. Es gingen weiterhin Berichte über Folter und Misshandlung von Gefangenen ein. Mehrere gewaltlose politische Gefangene und ein Opfer willkürlicher Inhaftierung wurden im Rahmen einer königlichen Amnestie begnadigt. Die Anklagen gegen einige sahrauische Aktivisten wurden jedoch aufrechterhalten. Es gab keine Hinrichtungen.
Amnesty ReportArmenien03.05.2012 Armenien 2012 Das Verbot öffentlicher Versammlungen auf dem zentralen Platz der Hauptstadt Eriwan wurde aufgehoben und ein verbessertes Gesetz zur Versammlungsfreiheit verabschiedet. Die praktische Umsetzung des Rechts auf friedliche Versammlung bot jedoch weiterhin Anlass zur Sorge. Auf Polizeiwachen kam es nach wie vor zu Folter und anderen Misshandlungen von Häftlingen.
Amnesty ReportSyrien11.05.2011 Syrien 2011 [INDEX] **Amtliche Bezeichnung:** Arabische Republik Syrien **Staatsoberhaupt:** Bashar al-Assad **Regierungschef:** Muhammad Naji al-Otri **Todesstrafe:** nicht abgeschafft **Einwohner:** 22,5 Mio. **Lebenserwartung:** 74,6 Jahre **Kindersterblichkeit (m/w):** 21/16 pro 1000 Lebendgeburten **Alphabetisierungsrate:** 83,6%
Amnesty ReportGambia11.05.2011 Gambia 2011 Die Regierung beschränkte weiterhin die politische Freiheit, unterdrückte das Recht auf freie Meinungsäußerung und verübte Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Angehörige des gambischen Geheimdienstes (National Intelligence Agency - NIA), der Armee, der Polizei und dubioser Milizen, die dem Präsidenten nahestanden und unter den Namen "Ninjas", "Drug Boys" und "Jongleure" bekannt waren, nahmen vermeintliche Regierungsgegner ohne rechtliche Grundlage fest und hielten sie in Haft. Dazu zählten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und ehemalige Angehörige der Sicherheitsdienste. Es gingen Berichte ein, wonach Personen im Gewahrsam gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurden. Es kam zu einer zweiten Verhaftungswelle, die in einem Hochverratsprozess gegen acht prominente Männer gipfelte. Die Angeklagten wurden in einem äußerst unfairen Verfahren zum Tode verurteilt.
Amnesty ReportArmenien10.05.2011 Armenien 2011 Auch 2010 herrschte Straflosigkeit für Personen, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten. Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt blieb weiterhin hinter internationalen Standards zurück. Nach wie vor wurde keine echte zivile Alternative zum Militärdienst angeboten.
Amnesty ReportMarokko10.05.2011 Marokko und Westsahara 2011 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben auch 2010 vor allem im Hinblick auf politisch brisante Themen wie den Status der Westsahara stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Mitglieder der nicht zugelassenen politischen Organisation Al-Adl wal-Ihsan sowie sahrauische Aktivisten wurden schikaniert und aus politischen Beweggründen strafrechtlich verfolgt. Zahlreiche Personen befanden sich wegen angeblicher Vergehen gegen die Sicherheit im Gefängnis. Einige Häftlinge saßen ohne Kontakt zur Außenwelt ein und wurden Berichten zufolge gefoltert oder anderweitig misshandelt. Sicherheitskräfte vertrieben gewaltsam Tausende von Sahrauis aus einem Lager, nachdem sie dort für eine Verbesserung ihrer Situation demonstriert hatten. Bei den Zusammenstößen kam es zu Toten und Verletzten. Ausländische Staatsangehörige wurden verhaftet und im Schnellverfahren des Landes verwiesen. Im Jahr 2010 ergingen Todesurteile, es gab jedoch keine Hinrichtungen. Die für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen blieben weiterhin straffrei. Die vor langer Zeit angekündigten Reformen des Justizwesens und der Verfassung des Landes kamen nur schleppend voran.