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Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war. Amnesty ReportFrankreich22.05.2013 Frankreich 2013 Zu Vorwürfen wegen Todesfällen in Polizeigewahrsam sowie wegen Folterungen und anderen Misshandlungen durch Polizeibeamte wurden nur ungenügende Ermittlungen durchgeführt, die keine ausreichende Wirkung zeigten. Tausende Roma wurden durch Zwangsräumungen von informellen Siedlungen obdachlos. Das beschleunigte Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen entsprach nach wie vor nicht internationalen Standards. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert. Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt. Amnesty ReportFrankreich07.05.2012 Frankreich 2012 Die neu geschaffene Menschenrechtsinstitution Défenseur des droits nahm 2011 ihre Tätigkeit auf. Die Untersuchungen zu Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, darunter auch Todesfälle, waren nach wie vor unzulänglich. Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Aktuelle Seite 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibanon27.05.2013 Libanon 2013 Es gab erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen, darunter auch demütigende körperliche Untersuchungen von Gefangenen. Palästinensische Flüchtlinge litten weiterhin unter Diskriminierung und hatten weder Zugang zum Arbeitsmarkt noch zum Bildungs- und Gesundheitssystem sowie zu angemessenem Wohnraum. Arbeitsmigranten wurden von ihren Arbeitgebern und manchmal von den Sicherheitskräften misshandelt. Zahlreiche Flüchtlinge und Asylsuchende, die zum Teil aus dem benachbarten Syrien geflohen waren, befanden sich in willkürlicher Haft.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo24.05.2013 Kongo (Demokratische Republik) 2013 Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23), der einfache Zugang zu Waffen und Munition sowie die von den kongolesischen Streitkräften verübten Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportTunesien23.05.2013 Tunesien 2013 Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Mehrere Personen wurden aufgrund von repressiven Gesetzen, die noch von der vorherigen Regierung erlassen worden waren, strafrechtlich verfolgt. Erneut trafen Berichte ein, denen zufolge die Polizei für Folter und andere Misshandlungen sowie exzessive Gewaltanwendung gegen Demonstrierende verantwortlich war.
Amnesty ReportFrankreich22.05.2013 Frankreich 2013 Zu Vorwürfen wegen Todesfällen in Polizeigewahrsam sowie wegen Folterungen und anderen Misshandlungen durch Polizeibeamte wurden nur ungenügende Ermittlungen durchgeführt, die keine ausreichende Wirkung zeigten. Tausende Roma wurden durch Zwangsräumungen von informellen Siedlungen obdachlos. Das beschleunigte Verfahren für die Prüfung von Asylanträgen entsprach nach wie vor nicht internationalen Standards.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportDemokratische Republik Kongo09.05.2012 Kongo (Demokratische Republik) 2012 Trotz geringfügiger Fortschritte blieben völkerrechtliche Verbrechen in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) weiterhin straflos. Die Sicherheitskräfte der Regierung und bewaffnete Gruppen verübten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im Osten der DR Kongo. Gegen neun Soldaten der kongolesischen Streitkräfte, darunter ein Oberstleutnant, wurde Anklage erhoben. Sie wurden beschuldigt, am 1. Januar in der Stadt Fizi in der Provinz Südkivu Verbrechen gegen die Menschlichkeit - insbesondere Vergewaltigungen - begangen zu haben, und erhielten im Februar Gefängnisstrafen. Dies war einer der äußerst seltenen Fälle, in denen Täter unverzüglich vor Gericht gestellt wurden. In anderen Fällen von Massenvergewaltigungen durch Angehörige der Armee und bewaffneter Gruppen gerieten die Ermittlungen jedoch ins Stocken. Die allgemeinen Wahlen wurden von zahlreichen Menschenrechtsverletzungen überschattet, darunter rechtswidrige Tötungen und willkürliche Festnahmen durch die Sicherheitskräfte. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit blieben weiterhin eingeschränkt, und Menschenrechtsverteidiger und Journalisten wurden nach wie vor eingeschüchtert.
Amnesty ReportTunesien08.05.2012 Tunesien 2012 Während der wochenlangen Massenproteste, die am 14. Januar 2011 zum Sturz von Präsident Zine el-Abidine Ben 'Ali und seiner Flucht ins Ausland führten, kamen bei Übergriffen der Sicherheitskräfte rund 300 Menschen ums Leben, Hunderte wurden verletzt. Viele der friedlichen Demonstrierenden starben durch den Einsatz von scharfer Munition seitens der Sicherheitskräfte. Nach Ben 'Alis Sturz begann ein grundlegender Reformprozess: Politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, wurden freigelassen und rechtliche Beschränkungen der Arbeit von politischen Parteien und NGOs gelockert. Die Abteilung für Staatssicherheit (Direction de la sûreté de l'État - DSE) wurde aufgelöst. Diese Einrichtung war berüchtigt für die Folterung von Gefangenen, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Tunesien trat weiteren internationalen Menschenrechtsabkommen bei. Die neu gewählte Verfassunggebende Versammlung nahm ihre Arbeit auf und begann mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Trotzdem kam es auch weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor, die gegen die Verschleppung der angekündigten Reformen protestierten. Einige Demonstrierende wurden bei ihrer Festnahme und während der Haft geschlagen oder anderweitig misshandelt. Trotz einiger Fortschritte wurden Frauen auch weiterhin vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Die Todesstrafe blieb in Kraft. Es gab jedoch keine Berichte über Todesurteile, und es fanden keine Hinrichtungen statt.
Amnesty ReportFrankreich07.05.2012 Frankreich 2012 Die neu geschaffene Menschenrechtsinstitution Défenseur des droits nahm 2011 ihre Tätigkeit auf. Die Untersuchungen zu Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, darunter auch Todesfälle, waren nach wie vor unzulänglich. Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.