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Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt. Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung. Amnesty ReportLitauen27.05.2013 Litauen 2013 Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein. Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Page 8 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina03.05.2015 Bosnien und Herzegowina 2015 Hohe Arbeitslosigkeit und Unzufriedenheit mit staatlichen Institutionen führten 2014 im ganzen Land zu Protesten, bei denen es zu Zusammenstößen zwischen Demonstrierenden und der Polizei kam. Gerichte in Bosnien und Herzegowina waren weiterhin damit beschäftigt, Kriegsverbrechen aufzuarbeiten. Die Prozesse kamen jedoch nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt.
Amnesty ReportAserbaidschan14.05.2017 Aserbaidschan 2017 Einige gewaltlose politische Gefangene wurden freigelassen, aber mindestens 14 blieben weiterhin in Haft. Nur wenige der Menschenrechtsorganisationen, die ihre Aktivitäten in den vergangenen Jahren einstellen mussten, konnten die Arbeit 2016 wieder aufnehmen. Die Repressalien gegen unabhängige Journalisten und Aktivisten dauerten an. Internationalen Menschenrechtsbeobachtern wurde die Einreise verweigert. Immer wieder trafen Berichte über Folterungen und andere Misshandlungen und über die willkürliche Festnahme von Regierungskritikern ein.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina31.05.2016 Bosnien und Herzegowina 2016 Die Behörden verstießen auch 2015 gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Juden und Roma waren nach wie vor Diskriminierungen ausgesetzt. Vielen Opfern des Krieges blieben Gerechtigkeit und Wiedergutmachung weiterhin verwehrt, da es am politischen Willen mangelte, landesweite Programme zu beschließen und sie finanziell und personell angemessen auszustatten.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportAserbaidschan01.05.2015 Aserbaidschan 2015 Mindestens sechs bekannte Menschenrechtsverteidiger wurden inhaftiert und führende Menschenrechtsorganisationen gezwungen, zu schließen oder ihre Aktivitäten einzustellen. Unabhängige Journalisten waren nach wie vor Drangsalierungen, Gewalt und konstruierten Anklagen ausgesetzt. Die Versammlungsfreiheit blieb eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung.
Amnesty ReportLitauen27.05.2013 Litauen 2013 Über Litauens Rolle bei den von den USA durchgeführten Programmen für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse erfolgte auch im Jahr 2012 keine Rechenschaftslegung. Es kam weiterhin zu Diskriminierungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen, u.a. wenn sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein.
Amnesty ReportBosnien & Herzegowina22.05.2013 Bosnien und Herzegowina 2013 Im ganzen Land äußerten sich die großen Parteien 2012 vermehrt nationalistisch. Die staatliche Einheit wurde zunehmend infrage gestellt. Die Institutionen auf gesamtstaatlicher Ebene, darunter das Justizwesen, waren geschwächt. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, doch kamen die Prozesse nur schleppend voran, und es herrschte nach wie vor Straflosigkeit. Vielen zivilen Opfern des Krieges war noch immer der Zugang zu Gerechtigkeit und Entschädigungen verwehrt.