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Amnesty ReportLiberia23.05.2018 Liberia 2017/18 Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren nach wie vor weit verbreitet. Es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen. Amnesty ReportKuwait23.05.2018 Kuwait 2017/18 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2017 weiterhin in unangemessener Weise ein. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, und bestimmte Veröffentlichungen wurden verboten. Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer. Amnesty ReportKuwait18.05.2017 Kuwait 2017 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 noch weiter ein. Regierungskritiker, darunter gewaltlose politische Gefangene, wurden wegen Diffamierung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bidun sahen sich immer noch benachteiligt und konnten keine bürgerlichen Rechte wahrnehmen. Arbeitsmigranten waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Gerichte fällten weiterhin Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft. Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch. Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln. 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Amnesty ReportMoldau23.05.2018 Moldau 2017/18 Die Regierung zog den Entwurf eines NGO-Gesetzes zurück, das unzulässige Einschränkungen für Organisationen enthielt, die aus dem Ausland finanziell unterstützt werden.
Amnesty ReportLiberia23.05.2018 Liberia 2017/18 Häusliche Gewalt und sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen waren nach wie vor weit verbreitet. Es herrschte weiterhin Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen.
Amnesty ReportKuwait23.05.2018 Kuwait 2017/18 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2017 weiterhin in unangemessener Weise ein. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert, und bestimmte Veröffentlichungen wurden verboten.
Amnesty ReportÄthiopien22.02.2018 Äthiopien 2017/18 Die Regierung hob den Notstand im August 2017 auf. Im August kam es in der Region Oromia erneut zu Protesten gegen die Erhöhung der Einkommensteuer.
Amnesty ReportKuwait18.05.2017 Kuwait 2017 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2016 noch weiter ein. Regierungskritiker, darunter gewaltlose politische Gefangene, wurden wegen Diffamierung strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. Bidun sahen sich immer noch benachteiligt und konnten keine bürgerlichen Rechte wahrnehmen. Arbeitsmigranten waren nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Misshandlungen geschützt. Gerichte fällten weiterhin Todesurteile, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft.
Amnesty ReportÄthiopien26.05.2016 Äthiopien 2016 Mehrere Mitglieder und Führungspersönlichkeiten von Oppositionsparteien sowie Demonstrierende wurden 2015 außergerichtlich hingerichtet. Die Parlamentswahlen im Mai waren begleitet von Einschränkungen für die Zivilgesellschaft, die Medien und die Opposition. Dazu gehörten exzessiver Gewalteinsatz gegen friedliche Demonstrierende, die massive Behinderung des Wahlkampfs der Oppositionsparteien sowie Repressalien gegen Wahlbeobachter der Opposition. Die Polizei und das Militär führten im Rahmen der Niederschlagung von Protesten in der Region Oromia Massenfestnahmen von Demonstrierenden, Journalisten und Mitgliedern oppositioneller Parteien durch.
Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln.