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In einigen Fällen begingen die Sicherheitskräfte Übergriffe im Zuge von Antiterroreinsätzen, in anderen Fällen waren dafür Polizisten, die ohne gebührende Aufsicht handelten, und andere Sicherheitskräfte verantwortlich. Die Polizei ging mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen Demonstrierende vor, die faire Wahlen forderten. Oppositionspolitiker, Journalisten, Blogger, Aktivisten, die Korruption anprangerten, und andere zivilgesellschaftlich engagierte Bürger wurden drangsaliert. Bewohner informeller Siedlungen und sozial benachteiligte Gruppen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben. Amnesty ReportKenia01.06.2016 Kenia 2016 Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Somalia verübte 2015 weiterhin Angriffe in Kenia. Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten. Amnesty ReportGuyana01.06.2016 Guyana 2016 Nach wie vor gaben exzessive Gewalt durch die Polizei, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle Anlass zur Sorge. Amnesty ReportKenia06.05.2015 Kenia 2015 Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering. Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge. Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. 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Amnesty ReportKenia17.05.2017 Kenia 2017 Die Sicherheitskräfte waren für Fälle von Verschwindenlassen, außergerichtliche Hinrichtungen und Folter verantwortlich, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Bis Oktober 2016 hatten sie bereits mindestens 122 Menschen getötet. In einigen Fällen begingen die Sicherheitskräfte Übergriffe im Zuge von Antiterroreinsätzen, in anderen Fällen waren dafür Polizisten, die ohne gebührende Aufsicht handelten, und andere Sicherheitskräfte verantwortlich. Die Polizei ging mit exzessiver und tödlicher Gewalt gegen Demonstrierende vor, die faire Wahlen forderten. Oppositionspolitiker, Journalisten, Blogger, Aktivisten, die Korruption anprangerten, und andere zivilgesellschaftlich engagierte Bürger wurden drangsaliert. Bewohner informeller Siedlungen und sozial benachteiligte Gruppen wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen.
Amnesty ReportKuwait07.06.2016 Kuwait 2016 Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung 2015 noch weiter ein und verabschiedete ein neues Gesetz zur Internetkriminalität. Oppositionelle und Regierungskritiker, die sich im Internet äußerten, wurden strafrechtlich verfolgt. Die Regierung verabschiedete zudem ein Gesetz, das alle kuwaitischen Staatsbürger und in Kuwait ansässigen Personen verpflichtet, aus Gründen der Terrorismusbekämpfung DNS-Proben abzugeben.
Amnesty ReportKenia01.06.2016 Kenia 2016 Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab aus Somalia verübte 2015 weiterhin Angriffe in Kenia. Als Reaktion darauf kam es immer häufiger zu Antiterroreinsätzen, die wiederum zu einer steigenden Zahl von außergerichtlichen Hinrichtungen, Fällen des Verschwindenlassens und anderen Menschenrechtsverletzungen führten.
Amnesty ReportGuyana01.06.2016 Guyana 2016 Nach wie vor gaben exzessive Gewalt durch die Polizei, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie Diskriminierung und Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle Anlass zur Sorge.
Amnesty ReportKenia06.05.2015 Kenia 2015 Angriffe, die der aus Somalia stammenden bewaffneten Gruppe Al-Shabab zugeschrieben wurden, nahmen zu. Die Behörden verschärften Maßnahmen zur Einschränkung und Kontrolle von Aktivitäten zivilgesellschaftlicher Organisationen. Polizeiangehörige waren für rechtswidrige Tötungen, Vergewaltigungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Frauen und Mädchen wurden weiterhin Opfer von Gewalt.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportGuyana04.05.2015 Guyana 2015 Nach wie vor wurden Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei erhoben. Auch Gewalt gegen Frauen gab Anlass zur Sorge; die Anzahl der Verurteilungen in Fällen sexueller Straftaten blieb gering.
Amnesty ReportKenia29.05.2013 Kenia 2013 Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren eingeschränkt. Sowohl in der Vergangenheit als auch in jüngster Zeit verübte Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, blieben straflos. Flüchtlinge und Asylsuchende aus Somalia erfuhren fremdenfeindliche Gewalt und liefen Gefahr, willkürlich von der Polizei festgenommen zu werden. In den Grenzstädten der Nordost-Provinz sowie in Nairobi gab es mehrere Granaten- und Bombenanschläge.
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.