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Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate22.05.2013 Vereinigte Arabische Emirate 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 zunehmend weiter eingeschränkt. Mehr als 90 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger befanden sich Ende 2012 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Mindestens zwei von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene. Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate08.05.2012 Vereinigte Arabische Emirate 2012 Fünf Männer wurden 2011 willkürlich festgenommen und später zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten Kritik an der Regierung geübt und sich für Reformen ausgesprochen. Alle wurden im Rahmen einer Präsidialamnestie begnadigt und freigelassen. Die Regierung wechselte die Vorstände von fünf NGOs aus, die sich gemeinsam für direkte Wahlen eingesetzt hatten. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Arbeitsmigranten, vor allem weibliche Hausangestellte, waren noch immer nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch durch ihre Arbeitgeber geschützt. Die Regierung weigerte sich, mit UN-Menschenrechtsgremien zusammenzuarbeiten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und es fand mindestens eine Hinrichtung statt. Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt. Amnesty ReportLibyen03.05.2012 Libyen 2012 Sicherheitskräfte des libyschen Staatschefs Mu'ammar al-Gaddafi töteten und verletzten mehrere Tausend Menschen, unter ihnen auch friedliche Demonstrierende und Passanten, nachdem Mitte Februar 2011 Proteste ausgebrochen waren, die sich zu einem rund achtmonatigen bewaffneten Konflikt ausweiteten. Im Verlauf des Konflikts griffen internationale Streitkräfte, die im Rahmen eines UN-Mandats die Zivilbevölkerung schützen sollten, Gaddafis Truppen aus der Luft an und trugen dazu bei, dass die oppositionellen Kräfte die Oberhand gewinnen konnten. Die Truppen Gaddafis beschossen Wohngegenden mit Mörsern, Artillerie und Raketen und setzten Antipersonenminen, Streumunition und andere Waffen ein. Diese wahllosen Angriffe kosteten vor allem in Misrata, der drittgrößten Stadt Libyens, zahlreiche Zivilpersonen das Leben. Tausende Menschen wurden von Gaddafis Sicherheitskräften entführt, gefoltert oder anderweitig misshandelt. Gefangengenommene oppositionelle Kämpfer und andere Personen fielen außergerichtlichen Hinrichtungen zum Opfer. Die Streitkräfte der Opposition feuerten ebenfalls Raketen und andere unterschiedslos wirkende Waffen in Wohngebiete. Der Nationale Übergangsrat (National Transitional Council - NTC), ein Ende Februar gegründeter loser Zusammenschluss von Oppositionellen gegen Staatschef al-Gaddafi, übte zwar ab Ende August die Kontrolle über einen Großteil des Landes aus, es gelang ihm aber nicht, die Milizen in den Griff zu bekommen, die sich im Laufe des Konflikts gebildet hatten. Während der bewaffneten Auseinandersetzungen wurden auf beiden Seiten Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte begangen, die zu dem düsteren Erbe an Menschenrechtsverletzungen aus den vergangenen Jahren hinzugezählt werden müssen. Durch den Konflikt verstärkten sich rassistische Tendenzen und eine bereits bestehende Fremdenfeindlichkeit. Oppositionelle Milizen nahmen Tausende vermeintlicher Gaddafi-Anhänger, Soldaten und mutmaßliche "afrikanische Söldner" gefangen. Viele von ihnen wurden in der Haft geschlagen und misshandelt. Sie wurden ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren festgehalten und hatten selbst Ende 2011, Monate nach dem Ende der Kampfhandlungen, keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Zahlreiche weitere mutmaßliche Unterstützer von Mu'ammar al-Gaddafi wurden bei ihrer Festnahme durch oppositionelle Kämpfer oder unmittelbar danach getötet. Unter den Opfern befanden sich auch der gestürzte libysche Staatschef selbst und einer seiner Söhne. Oppositionelle Kräfte plünderten und brandschatzten Häuser und verübten Vergeltungsmaßnahmen und Racheakte an mutmaßlichen Gaddafi-Anhängern. Hunderttausende Menschen ergriffen aufgrund des Konflikts die Flucht. Sie suchten an anderen Orten innerhalb des Landes oder in den Nachbarländern Zuflucht. Dadurch wurden größere Evakuierungen ausländischer Staatsangehöriger ausgelöst. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit gingen weiterhin straffrei aus. Dasselbe galt für die fortdauernden Verstöße durch Milizen. Frauen wurden nach wie vor durch die Gesetzgebung sowie im täglichen Leben diskriminiert. Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte. Amnesty ReportVer. Arab. Emirate11.05.2011 Vereinigte Arabische Emirate 2011 Arbeitsmigranten hatten weiterhin keinen Zugang zu grundlegenden Rechten, wurden ausgebeutet und misshandelt. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Gegen mindestens 28 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Aktuelle Seite 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKuwait27.05.2013 Kuwait 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt.
Amnesty ReportBelgien22.05.2013 Belgien 2013 Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass Belgien in einem Strafverfahren gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen hatte. Die Behörden ergriffen erste Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate22.05.2013 Vereinigte Arabische Emirate 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden 2012 zunehmend weiter eingeschränkt. Mehr als 90 Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger befanden sich Ende 2012 ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft. Mindestens zwei von ihnen waren gewaltlose politische Gefangene.
Amnesty ReportKuwait09.05.2012 Kuwait 2012 Das Recht auf freie Meinungsäußerung war eingeschränkt. Personen, die sich kritisch über die Regierung äußerten, z.B. in sozialen Netzwerken, riskierten Festnahmen. Sicherheitskräfte gingen mit Schlägen gegen einige Demonstrierende vor. Ein Mann starb in Polizeigewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert worden war. Frauen wurden noch immer durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Tausenden von staatenlosen Bidun mit Wohnsitz in Kuwait blieb die Staatsangehörigkeit weiterhin verwehrt und damit auch der gleichberechtigte Zugang zum Gesundheits- und Schulsystem sowie zum Arbeitsmarkt. Mindestens 17 Menschen wurden zum Tode verurteilt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen jedoch nicht statt.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate08.05.2012 Vereinigte Arabische Emirate 2012 Fünf Männer wurden 2011 willkürlich festgenommen und später zu Haftstrafen verurteilt. Sie hatten Kritik an der Regierung geübt und sich für Reformen ausgesprochen. Alle wurden im Rahmen einer Präsidialamnestie begnadigt und freigelassen. Die Regierung wechselte die Vorstände von fünf NGOs aus, die sich gemeinsam für direkte Wahlen eingesetzt hatten. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Arbeitsmigranten, vor allem weibliche Hausangestellte, waren noch immer nicht ausreichend gegen Ausbeutung und Missbrauch durch ihre Arbeitgeber geschützt. Die Regierung weigerte sich, mit UN-Menschenrechtsgremien zusammenzuarbeiten. Es ergingen weiterhin Todesurteile, und es fand mindestens eine Hinrichtung statt.
Amnesty ReportBelgien04.05.2012 Belgien 2012 Die Vorgehensweise der Behörden sorgte auch weiterhin dafür, dass viele Asylsuchende mittel- und obdachlos blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass Belgien gegen den Grundsatz des Non-Refoulement verstoßen hat. Dieser verbietet, Menschen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Folter droht. Außerdem stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Recht auf wirksamen Rechtsbehelf fest. Die Regierung versuchte sich bei der Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger in Länder, in denen ihnen Folter und andere Misshandlungen drohten, auf "diplomatische Zusicherungen" zu stützen. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Bedeckung des Gesichts verbietet und unter Strafe stellt.
Amnesty ReportLibyen03.05.2012 Libyen 2012 Sicherheitskräfte des libyschen Staatschefs Mu'ammar al-Gaddafi töteten und verletzten mehrere Tausend Menschen, unter ihnen auch friedliche Demonstrierende und Passanten, nachdem Mitte Februar 2011 Proteste ausgebrochen waren, die sich zu einem rund achtmonatigen bewaffneten Konflikt ausweiteten. Im Verlauf des Konflikts griffen internationale Streitkräfte, die im Rahmen eines UN-Mandats die Zivilbevölkerung schützen sollten, Gaddafis Truppen aus der Luft an und trugen dazu bei, dass die oppositionellen Kräfte die Oberhand gewinnen konnten. Die Truppen Gaddafis beschossen Wohngegenden mit Mörsern, Artillerie und Raketen und setzten Antipersonenminen, Streumunition und andere Waffen ein. Diese wahllosen Angriffe kosteten vor allem in Misrata, der drittgrößten Stadt Libyens, zahlreiche Zivilpersonen das Leben. Tausende Menschen wurden von Gaddafis Sicherheitskräften entführt, gefoltert oder anderweitig misshandelt. Gefangengenommene oppositionelle Kämpfer und andere Personen fielen außergerichtlichen Hinrichtungen zum Opfer. Die Streitkräfte der Opposition feuerten ebenfalls Raketen und andere unterschiedslos wirkende Waffen in Wohngebiete. Der Nationale Übergangsrat (National Transitional Council - NTC), ein Ende Februar gegründeter loser Zusammenschluss von Oppositionellen gegen Staatschef al-Gaddafi, übte zwar ab Ende August die Kontrolle über einen Großteil des Landes aus, es gelang ihm aber nicht, die Milizen in den Griff zu bekommen, die sich im Laufe des Konflikts gebildet hatten. Während der bewaffneten Auseinandersetzungen wurden auf beiden Seiten Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte begangen, die zu dem düsteren Erbe an Menschenrechtsverletzungen aus den vergangenen Jahren hinzugezählt werden müssen. Durch den Konflikt verstärkten sich rassistische Tendenzen und eine bereits bestehende Fremdenfeindlichkeit. Oppositionelle Milizen nahmen Tausende vermeintlicher Gaddafi-Anhänger, Soldaten und mutmaßliche "afrikanische Söldner" gefangen. Viele von ihnen wurden in der Haft geschlagen und misshandelt. Sie wurden ohne Anklageerhebung und Gerichtsverfahren festgehalten und hatten selbst Ende 2011, Monate nach dem Ende der Kampfhandlungen, keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit ihrer Haft anzufechten. Zahlreiche weitere mutmaßliche Unterstützer von Mu'ammar al-Gaddafi wurden bei ihrer Festnahme durch oppositionelle Kämpfer oder unmittelbar danach getötet. Unter den Opfern befanden sich auch der gestürzte libysche Staatschef selbst und einer seiner Söhne. Oppositionelle Kräfte plünderten und brandschatzten Häuser und verübten Vergeltungsmaßnahmen und Racheakte an mutmaßlichen Gaddafi-Anhängern. Hunderttausende Menschen ergriffen aufgrund des Konflikts die Flucht. Sie suchten an anderen Orten innerhalb des Landes oder in den Nachbarländern Zuflucht. Dadurch wurden größere Evakuierungen ausländischer Staatsangehöriger ausgelöst. Die Verantwortlichen für schwere Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit gingen weiterhin straffrei aus. Dasselbe galt für die fortdauernden Verstöße durch Milizen. Frauen wurden nach wie vor durch die Gesetzgebung sowie im täglichen Leben diskriminiert.
Amnesty ReportBelgien11.05.2011 Belgien 2011 Nach wie vor herrschten unzulängliche Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die Praxis, abgewiesene Asylsuchende in den Irak abzuschieben, wurde fortgesetzt. Es gab auch weiterhin Vorwürfe über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei. Es wurden Bedenken geäußert, dass ein Gesetzentwurf für ein Schleierverbot in der Öffentlichkeit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Religionsfreiheit verstoßen könnte.
Amnesty ReportVer. Arab. Emirate11.05.2011 Vereinigte Arabische Emirate 2011 Arbeitsmigranten hatten weiterhin keinen Zugang zu grundlegenden Rechten, wurden ausgebeutet und misshandelt. Frauen sahen sich nach wie vor Diskriminierung vor dem Gesetz und im täglichen Leben ausgesetzt. Gegen mindestens 28 Menschen ergingen Todesurteile, soweit bekannt, fanden jedoch keine Hinrichtungen statt.