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Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet. Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportKatar23.05.2013 Katar 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein. Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportUganda09.05.2015 Uganda 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Die Behörden gingen mit repressiven und diskriminierenden Gesetzen gegen die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) waren in zunehmendem Maße Diskriminierung, Schikanen und Gewalt ausgesetzt. Gewalt gegen Frauen war nach wie vor weit verbreitet.
Amnesty ReportTogo09.05.2015 Togo 2015 Die Sicherheitskräfte gingen bei der Auflösung von Demonstrationen mehrfach mit exzessiver Gewalt vor. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert und auf andere Weise misshandelt, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Gefangenen wurde eine rechtzeitige medizinische Behandlung verweigert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war nach wie vor bedroht. Journalisten wurden gezielt misshandelt.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportKatar23.05.2013 Katar 2013 Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb 2012 weiterhin eingeschränkt. Neue Fälle von Folterungen wurden bekannt. Frauen waren noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und wurden zur Zielscheibe von Gewalt. Ausländische Arbeitsmigranten, die den Großteil der Arbeitskräfte im Land stellen, genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber.
Amnesty ReportTogo23.05.2013 Togo 2013 Die Sicherheitsorgane lösten Demonstrationen politischer Parteien und Studierender unter Einsatz exzessiver Gewalt auf. Personen in Gewahrsam wurden gefoltert, um von ihnen "Geständnisse" zu erpressen. Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit ein.
Amnesty ReportUganda23.05.2013 Uganda 2013 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportKatar09.05.2012 Katar 2012 Zwei Männer kamen in Haft, weil sie die Regierung kritisiert haben sollen. Einer von ihnen wurde Berichten zufolge gefoltert. Ausländische Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Mindestens sechs Personen wurden zu Auspeitschungen verurteilt. Gegen mindestens drei Männer erging die Todesstrafe, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.