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Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor. Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft. Amnesty ReportTrinidad & Tobago02.06.2016 Trinidad und Tobago 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Kindesmissbrauch stellte ein schwerwiegendes Problem dar. Auch Frauen und Mädchen waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Die Todesstrafe war bei Mord weiterhin als Strafe zwingend vorgeschrieben. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportTrinidad & Tobago09.05.2015 Trinidad und Tobago 2015 Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Es wurden nach wie vor Todesurteile verhängt. Der Staat unternahm nichts, um Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu verhindern. Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln. Amnesty ReportMoldau07.05.2015 Moldau 2015 Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Aktuelle Seite 2 Page 3 Page 4 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportMoldau23.05.2018 Moldau 2017/18 Die Regierung zog den Entwurf eines NGO-Gesetzes zurück, das unzulässige Einschränkungen für Organisationen enthielt, die aus dem Ausland finanziell unterstützt werden.
Amnesty ReportKatar17.05.2017 Katar 2017 Die Behörden schränkten 2016 die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit erheblich ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener wurde begnadigt und aus der Haft entlassen. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Frauen waren nach wie vor sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben von Diskriminierung betroffen. Katar hielt an der Todesstrafe fest, Meldungen über Hinrichtungen lagen jedoch nicht vor.
Amnesty ReportMoldau07.06.2016 Moldau 2016 Korruptionsskandale und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage waren die Ursachen für eine Reihe regierungskritischer Proteste. Die Anzahl der registrierten Anzeigen wegen Folter und anderer Misshandlungen ging leicht zurück, doch blieb Folter in der Regel weiterhin straffrei. Die _Pride Parade_ der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen in Chişinău konnte unter Polizeischutz stattfinden. Hassverbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität wurden jedoch nicht wirksam bekämpft.
Amnesty ReportTrinidad & Tobago02.06.2016 Trinidad und Tobago 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Kindesmissbrauch stellte ein schwerwiegendes Problem dar. Auch Frauen und Mädchen waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Die Todesstrafe war bei Mord weiterhin als Strafe zwingend vorgeschrieben.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportTrinidad & Tobago09.05.2015 Trinidad und Tobago 2015 Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Es wurden nach wie vor Todesurteile verhängt. Der Staat unternahm nichts, um Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu verhindern.
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportMoldau20.05.2017 Moldau 2017 Die Polizei wandte bei Straßenprotesten gelegentlich unnötige oder exzessive Gewalt an. Einige aufsehenerregende Strafverfahren gaben Anlass zu der Befürchtung, Prozesse seien unfair und die Justiz gehe selektiv vor. Die Medien konnten überwiegend frei arbeiten, doch die Medienlandschaft war weniger pluralistisch als in den Vorjahren. Die strukturellen Ursachen der Straflosigkeit für Folter und andere Misshandlungen wurden weiterhin nicht bekämpft. In einigen Haftanstalten herrschten Überbelegung und schlechte Haftbedingungen. Gesetze erlaubten nach wie vor, Personen mit Behinderungen zwangsweise in psychiatrischen Anstalten festzuhalten und ohne ihre Einwilligung zu behandeln.
Amnesty ReportMoldau07.05.2015 Moldau 2015 Obwohl erstmals Freiheitsstrafen für Folterverantwortliche verhängt wurden, sorgten fortbestehende Systemmängel dafür, dass das weitverbreitete Problem der Straflosigkeit weiterexistierte. Diskriminierende Gesetze wurden nicht abgeändert, und marginalisierte Gruppen waren somit nach wie vor gefährdet.