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Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren. Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund] Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch. Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte. Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos. Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLettland07.06.2016 Lettland 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden durch eine Reform des Schulgesetzes diskriminiert, die das Parlament 2015 verabschiedete. Außerdem waren sie weiterhin nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportGuatemala01.06.2016 Guatemala 2016 Mit dem Rücktritt des Präsidenten und der Vizepräsidentin und ihrer Inhaftierung wegen des Verdachts auf Korruption vollzog sich 2015 eine umwälzende Entwicklung. Es wurden zwar einige bemerkenswerte Fortschritte bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen gemacht, doch gab es noch immer keine Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen nach dem Völkerrecht, die während des internen bewaffneten Konflikts verübt worden waren.
Amnesty ReportKatar01.06.2016 Katar 2016 Die Behörden schränkten 2015 willkürlich die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ein. Ein gewaltloser politischer Gefangener musste eine lange Haftstrafe verbüßen, weil er Gedichte verfasst und vorgetragen hatte. Arbeitsmigranten wurden weiterhin ausgebeutet und misshandelt. Dies galt insbesondere für Hausangestellte und für Bauarbeiter, die im Rahmen prestigeträchtiger Bauprojekte beschäftigt waren. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt. Katar hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportKuba07.05.2015 Kuba 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit waren 2014 weiterhin eingeschränkt. Die Zahl kurzzeitiger willkürlicher Inhaftierungen nahm erheblich zu. Es kam nach wie vor zu politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahmen
Amnesty ReportKatar06.05.2015 Katar 2015 Arbeitsmigranten genossen nach wie vor keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz gegen Ausbeutung und Misshandlungen durch ihre Arbeitgeber. Frauen wurden noch immer sowohl durch Gesetze als auch im täglichen Leben benachteiligt und erlitten Gewalt. Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Gerichte hielten sich nicht an die Standards für faire Gerichtsverfahren. Es wurden mindestens zwei Todesurteile verhängt. Meldungen über Hinrichtungen gab es keine. #### [Hintergrund]
Amnesty ReportLettland07.05.2015 Lettland 2015 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle waren nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Trotz einer rechtlichen Reform im Jahr 2013 war die Zahl der in Lettland lebenden staatenlosen Menschen, die keine politischen Rechte besaßen, weiterhin hoch.
Amnesty ReportGuatemala04.05.2015 Guatemala 2015 Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die während des internen bewaffneten Konflikts (1960-96) verübt worden waren, blieben weiterhin straflos. Gewalt gegen Frauen und Mädchen gab nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Personen, die gegen Wasserkraft- und Bergbauprojekte protestierten, wurden Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen und exzessiver Gewaltanwendung durch die Sicherheitskräfte.
Amnesty ReportLettland27.05.2013 Lettland 2013 Opfer von Hassverbrechen, die aufgrund von Geschlecht, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung begangen wurden, waren durch das Gesetz nicht geschützt. Asylsuchende hatten keinen angemessenen Zugang zu Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft. Die Todesstrafe wurde für alle Delikte abgeschafft. Über 300.000 Menschen blieben weiterhin staatenlos.
Amnesty ReportKuba27.05.2013 Kuba 2013 Die Unterdrückung unabhängiger Journalisten, Oppositionsführer und Menschenrechtsverteidiger nahm 2012 zu. Es wurde von durchschnittlich 400 kurzfristigen Festnahmen pro Monat berichtet. Aktivisten, die aus den Provinzen nach Havanna reisten, wurden häufig inhaftiert. Gewaltlose politische Gefangene wurden nach wie vor aufgrund konstruierter Anklagen verurteilt oder in Untersuchungshaft gehalten.