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Amnesty ReportEcuador29.03.2022 Ecuador 2021 Die indigenen Gemeinschaften, die von der Ölkatastrophe im Amazonas vom 7. April 2020 betroffen waren, hatten keine Aussicht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung. Amnesty ReportEcuador07.04.2021 Ecuador 2020 Es fehlte an angemessenen Maßnahmen, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschenrechtsverteidiger_innen zu schützen. Amnesty ReportEcuador16.04.2020 Ecuador 2019 Es wurden weiter keine Maßnahmen ergriffen, Rechte indigener Bevölkerungsgruppen zu schützen. Angriffe gegen Personen, die sich für deren Rechte einsetzten, wurden nicht wirksam untersucht. Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt. Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben. Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung. Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert. Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report24.04.2024 Regionalkapitel Amerika 2023 Auf dem gesamten amerikanischen Kontinent wurde der Handlungsspielraum für zivilgesellschaftliches Engagement immer enger.
Amnesty ReportEcuador29.03.2022 Ecuador 2021 Die indigenen Gemeinschaften, die von der Ölkatastrophe im Amazonas vom 7. April 2020 betroffen waren, hatten keine Aussicht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.
Amnesty ReportEcuador07.04.2021 Ecuador 2020 Es fehlte an angemessenen Maßnahmen, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Menschenrechtsverteidiger_innen zu schützen.
Amnesty ReportEcuador16.04.2020 Ecuador 2019 Es wurden weiter keine Maßnahmen ergriffen, Rechte indigener Bevölkerungsgruppen zu schützen. Angriffe gegen Personen, die sich für deren Rechte einsetzten, wurden nicht wirksam untersucht.
Amnesty ReportUganda21.05.2017 Uganda 2017 Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden im Zusammenhang mit den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stark eingeschränkt. Die Wahlen waren von Unregelmäßigkeiten geprägt. Neue Restriktionen erschwerten die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, und einige Organisationen wurden schikaniert. Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) wurden weiterhin verletzt.
Amnesty ReportMauretanien19.05.2017 Mauretanien 2017 Menschenrechtsverteidiger und Regierungsgegner sahen sich politisch motivierter Strafverfolgung ausgesetzt. Insbesondere Organisationen, die sich gegen Sklaverei einsetzten, wurden verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren üblich. Bevölkerungsgruppen, die zwei Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachten, waren systematischer Diskriminierung ausgesetzt. Extreme Armut war weit verbreitet. Nach wie vor wurde Sklaverei betrieben.
Amnesty ReportEcuador15.05.2017 Ecuador 2017 Regierungskritiker, darunter auch Menschenrechtsverteidiger, wurden strafrechtlich verfolgt, bedroht und drangsaliert. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wurden eingeschränkt. Ecuador verwehrte indigenen Gemeinschaften bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlage betrafen, das Recht auf vorherige Konsultation und freie, vorherige und informierte Zustimmung.
Amnesty ReportUganda30.05.2016 Uganda 2016 Das Recht auf Versammlungsfreiheit wurde 2015 noch stärker eingeschränkt, und das Vorgehen der Polizei war von zunehmender Brutalität gekennzeichnet. Es gab weiterhin Angriffe auf Aktivisten, Journalisten und andere Medienschaffende, ohne dass die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen wurden. Oppositionspolitiker, die für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Februar 2016 kandidieren wollten, wurden samt ihren Anhängern festgenommen und inhaftiert.
Amnesty ReportEcuador03.05.2015 Ecuador 2015 Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker wurden nach wie vor angegriffen und diskreditiert. Das Recht indigener Bevölkerungsgruppen auf vorherige Konsultation und eine freiwillige, vorab und in Kenntnis der Sachlage gegebene Zustimmung wurde nicht gewahrt.