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Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt. Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen. Amnesty ReportJordanien23.05.2013 Jordanien 2013 Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein und nahmen Hunderte meist friedliche Demonstrierende fest, die Reformen forderten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt; für elektronische Medien wurden neue Beschränkungen eingeführt. Es gab Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung von Häftlingen. Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt. Amnesty ReportGuinea23.05.2013 Guinea 2013 Die für 2012 anberaumten Parlamentswahlen wurden auf 2013 verschoben. Die Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren auch im Berichtsjahr stark eingeschränkt. Eine unabhängige Journalistin war Einschüchterungsversuchen und Schlägen ausgesetzt. Amnesty ReportJordanien08.05.2012 Jordanien 2012 Friedliche Demonstrationen für Reformen wurden gewaltsam aufgelöst, und Sicherheitskräfte sowie Regierungsanhänger sollen Protestierende geschlagen haben. Mehrere Menschen wurden verletzt, und ein Mann kam offenbar ums Leben. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Durch eine Verfassungsänderung wurde Folter ausdrücklich verboten. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Unter den Personen, die vom SSC verurteilt wurden, befanden sich auch etwa 100 mutmaßliche Islamisten, von denen viele angaben, im April während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Tausende Personen blieben auf Anweisung der Provinzgouverneure ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Mindestens zehn Personen sollen Tötungen im Namen der "Familienehre" zum Opfer gefallen sein. Arbeitsmigranten waren weiterhin von Ausbeutung und Missbrauch betroffen. Laut Berichten in den Medien wurden 2011 mindestens 15 Menschen zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt. Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Aktuelle Seite 3 Page 4 Page 5 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportJordanien06.05.2015 Jordanien 2015 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2014 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker riskierten, willkürlich festgenommen und inhaftiert zu werden. Jordanien nahm Tausende Flüchtlinge aus Syrien und zunehmend auch aus dem Irak auf. Palästinensern aus Syrien blieb die Einreise jedoch verwehrt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert.
Amnesty ReportJordanien01.06.2016 Jordanien 2016 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren 2015 weiterhin stark eingeschränkt. Regierungskritiker wurden strafrechtlich verfolgt und inhaftiert. In Haftzentren und Gefängnissen waren Folter und andere Misshandlungen verbreitet. Vor dem Staatssicherheitsgericht (_State Security Court_ - SSC) fanden weiterhin unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere Gewalttaten geschützt.
Amnesty ReportTadschikistan09.05.2015 Tadschikistan 2015 Folter und andere Misshandlungen an Inhaftierten waren nach wie vor gängige Praxis, und die Täter blieben straffrei. Die Regierung verhängte weitere Einschränkungen der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Amnesty ReportGuinea04.05.2015 Guinea 2015 Das Land war von einem der schwersten Ausbrüche der Ebola-Infektion seit Entdeckung des Virus im Jahr 1976 betroffen. Im Kampf gegen die weitere Verbreitung des Virus mangelte es an vielen dringend benötigten Ressourcen.Der UN-Ausschuss gegen Folter und das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte kritisierten die schlechten und unmenschlichen Haftbedingungen sowie Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen.
Amnesty ReportJordanien23.05.2013 Jordanien 2013 Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein und nahmen Hunderte meist friedliche Demonstrierende fest, die Reformen forderten. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin stark eingeschränkt; für elektronische Medien wurden neue Beschränkungen eingeführt. Es gab Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung von Häftlingen.
Amnesty ReportTadschikistan23.05.2013 Tadschikistan 2013 Folter und andere Misshandlungen waren weiterhin an der Tagesordnung, und die Täter gingen nach wie vor straffrei aus. Unabhängige Kontrollorgane erhielten keinen Zugang zu Haftanstalten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war trotz gewisser gesetzlicher Liberalisierungen weiterhin eingeschränkt.
Amnesty ReportGuinea23.05.2013 Guinea 2013 Die für 2012 anberaumten Parlamentswahlen wurden auf 2013 verschoben. Die Sicherheitskräfte waren für Menschenrechtsverletzungen wie exzessive Gewaltanwendung, außergerichtliche Hinrichtungen, Folter und andere Misshandlungen verantwortlich. Die Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung waren auch im Berichtsjahr stark eingeschränkt. Eine unabhängige Journalistin war Einschüchterungsversuchen und Schlägen ausgesetzt.
Amnesty ReportJordanien08.05.2012 Jordanien 2012 Friedliche Demonstrationen für Reformen wurden gewaltsam aufgelöst, und Sicherheitskräfte sowie Regierungsanhänger sollen Protestierende geschlagen haben. Mehrere Menschen wurden verletzt, und ein Mann kam offenbar ums Leben. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Durch eine Verfassungsänderung wurde Folter ausdrücklich verboten. Prozesse vor dem Staatssicherheitsgericht (State Security Court - SSC) verstießen nach wie vor gegen internationale Standards für faire Gerichtsverfahren. Unter den Personen, die vom SSC verurteilt wurden, befanden sich auch etwa 100 mutmaßliche Islamisten, von denen viele angaben, im April während ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gefoltert und anderweitig misshandelt worden zu sein. Tausende Personen blieben auf Anweisung der Provinzgouverneure ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren in Haft. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert. Mindestens zehn Personen sollen Tötungen im Namen der "Familienehre" zum Opfer gefallen sein. Arbeitsmigranten waren weiterhin von Ausbeutung und Missbrauch betroffen. Laut Berichten in den Medien wurden 2011 mindestens 15 Menschen zum Tode verurteilt, Hinrichtungen fanden jedoch nicht statt.
Amnesty ReportTadschikistan08.05.2012 Tadschikistan 2012 In der tadschikischen Gesetzgebung verankerte Schutzgarantien gegen Folter wurden 2011 nicht immer respektiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung blieb weiter eingeschränkt. Die Behörden ergriffen keine wirksamen Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und die überlebenden Opfer zu schützen.