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So schaffte es die Bestimmung ab, wonach Vergewaltiger der Strafverfolgung entgehen können, wenn sie ihr Opfer heiraten. Frauen wurden weiterhin im täglichen Leben diskriminiert. Amnesty ReportLettland23.05.2018 Lettland 2017/18 Nach wie vor gab es Berichte über Misshandlungen Inhaftierter durch Beamte mit Polizeibefugnissen. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen des Landes blieben schlecht. Amnesty ReportUSA22.02.2018 Vereinigte Staaten von Amerika 2017/18 Dekrete des Präsidenten, die Bürgern aus mehreren Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eine Einreise in die USA verboten, führten zu juristischen Auseinandersetzungen, die das gesamte Jahr andauerten. Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt. Amnesty ReportLettland18.05.2017 Lettland 2017 Der Europarat und die UN äußerten schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Situation von Kindern mit Behinderungen. Über 247000 Einwohner Lettlands blieben weiterhin staatenlos. Einige asylsuchende Personen sahen sich nach wie vor der Gefahr ausgesetzt, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen. Amnesty ReportUSA19.02.2017 Vereinigte Staaten von Amerika 2017 Auch zwei Jahre nachdem ein Ausschuss des US-Senats die Zusammenfassung eines Berichts über Misshandlungen im Rahmen des geheimen Inhaftierungsprogramms der CIA veröffentlicht hatte, war noch niemand für die in diesem Zusammenhang begangenen völkerrechtlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden. Erneut wurden mehrere Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba verlegt, doch andere blieben dort weiter für unbestimmte Zeit inhaftiert, und in einigen wenigen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren vor der Militärkommission fortgesetzt. Amnesty ReportLettland07.06.2016 Lettland 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden durch eine Reform des Schulgesetzes diskriminiert, die das Parlament 2015 verabschiedete. Außerdem waren sie weiterhin nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUsbekistan23.05.2018 Usbekistan 2017/18 Die Behörden lockerten einige unverhältnismäßige Einschränkungen bezüglich der Medien und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.
Amnesty ReportJordanien23.05.2018 Jordanien 2017/18 Das Parlament beschloss 2017 mehrere Reformen. So schaffte es die Bestimmung ab, wonach Vergewaltiger der Strafverfolgung entgehen können, wenn sie ihr Opfer heiraten. Frauen wurden weiterhin im täglichen Leben diskriminiert.
Amnesty ReportLettland23.05.2018 Lettland 2017/18 Nach wie vor gab es Berichte über Misshandlungen Inhaftierter durch Beamte mit Polizeibefugnissen. Die Haftbedingungen in den Gefängnissen des Landes blieben schlecht.
Amnesty ReportUSA22.02.2018 Vereinigte Staaten von Amerika 2017/18 Dekrete des Präsidenten, die Bürgern aus mehreren Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung eine Einreise in die USA verboten, führten zu juristischen Auseinandersetzungen, die das gesamte Jahr andauerten.
Amnesty ReportUsbekistan21.05.2017 Usbekistan 2017 In den Hafteinrichtungen und Gefängnissen des Landes war Folter nach wie vor an der Tagesordnung. Die Behörden sorgten dafür, dass Hunderte Personen, die sie verdächtigten, kriminellen Aktivitäten nachzugehen, in Opposition zur Regierung zu stehen oder eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darzustellen, aus dem Ausland nach Usbekistan zurückkehrten. Teilweise geschah dies durch geheime rechtswidrige Überstellungen. Nach ihrer Rückkehr liefen die Betroffenen Gefahr, gefoltert zu werden. Zwangsarbeit war weit verbreitet. Die Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit blieben weiter stark eingeschränkt. Menschenrechtsverteidiger waren nach wie vor routinemäßig Schikanen und gewaltsamen Angriffen ausgesetzt.
Amnesty ReportLettland18.05.2017 Lettland 2017 Der Europarat und die UN äußerten schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Situation von Kindern mit Behinderungen. Über 247000 Einwohner Lettlands blieben weiterhin staatenlos. Einige asylsuchende Personen sahen sich nach wie vor der Gefahr ausgesetzt, in ein Land abgeschoben zu werden, in dem ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
Amnesty ReportJordanien16.05.2017 Jordanien 2017 Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit blieben 2016 weiterhin eingeschränkt. Regierungskritiker und Oppositionelle wurden inhaftiert und strafrechtlich verfolgt. Die Anklagen lauteten häufig auf Diffamierung, Blasphemie und Verstöße gegen die Antiterrorgesetze. In den Haftzentren kam es weiterhin zu Folter und anderen Misshandlungen. Vor dem Staatssicherheitsgericht (SSC) fanden unfaire Gerichtsverfahren statt. Frauen wurden durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Ausländische Hausangestellte wurden ausgebeutet und misshandelt. In Jordanien lebten 2016 mehr als 655000 Flüchtlinge aus Syrien. Das Land riegelte allerdings im Juni seine Grenzen für neu eintreffende Flüchtlinge ab. Gerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus, es gab jedoch keine Berichte über Hinrichtungen.
Amnesty ReportUSA19.02.2017 Vereinigte Staaten von Amerika 2017 Auch zwei Jahre nachdem ein Ausschuss des US-Senats die Zusammenfassung eines Berichts über Misshandlungen im Rahmen des geheimen Inhaftierungsprogramms der CIA veröffentlicht hatte, war noch niemand für die in diesem Zusammenhang begangenen völkerrechtlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden. Erneut wurden mehrere Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba verlegt, doch andere blieben dort weiter für unbestimmte Zeit inhaftiert, und in einigen wenigen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren vor der Militärkommission fortgesetzt.
Amnesty ReportLettland07.06.2016 Lettland 2016 Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden durch eine Reform des Schulgesetzes diskriminiert, die das Parlament 2015 verabschiedete. Außerdem waren sie weiterhin nur unzureichend vor Hassverbrechen geschützt. Mehr als 262 000 in Lettland lebende Personen blieben weiterhin staatenlos. Einsprüche gegen abgelehnte Asylanträge hatten keine aufschiebende Wirkung. Die Betroffenen liefen damit Gefahr, in Länder abgeschoben zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.