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Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen. Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis. Amnesty ReportTrinidad & Tobago09.05.2015 Trinidad und Tobago 2015 Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Es wurden nach wie vor Todesurteile verhängt. Der Staat unternahm nichts, um Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu verhindern. Amnesty ReportPuerto Rico08.05.2015 Puerto Rico 2015 Das US-Justizministerium strebte auch weiterhin die Verhängung der Todesstrafe für Anklagen nach Bundesrecht an. Trotz einiger rechtlicher Verbesserungen wurde Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen nach wie vor ihr Recht auf Nichtdiskriminierung verweigert. Gesetze zur Beschränkung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurden aufgehoben. Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf. Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten. Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet. Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG). Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportUruguay30.05.2016 Uruguay 2016 Hinsichtlich der juristischen Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) waren keine nennenswerten Fortschritte zu verzeichnen. Es gab Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter, beim Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen und beim Schutz der Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen.
Amnesty ReportUruguay09.05.2015 Uruguay 2015 Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973-85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis.
Amnesty ReportTrinidad & Tobago09.05.2015 Trinidad und Tobago 2015 Tötungen durch die Sicherheitskräfte sowie Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen, darunter Todesfälle in Gewahrsam, gaben weiterhin Anlass zur Sorge. Es wurden nach wie vor Todesurteile verhängt. Der Staat unternahm nichts, um Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle zu verhindern.
Amnesty ReportPuerto Rico08.05.2015 Puerto Rico 2015 Das US-Justizministerium strebte auch weiterhin die Verhängung der Todesstrafe für Anklagen nach Bundesrecht an. Trotz einiger rechtlicher Verbesserungen wurde Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen nach wie vor ihr Recht auf Nichtdiskriminierung verweigert. Gesetze zur Beschränkung der Rechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit wurden aufgehoben.
Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf.
Amnesty ReportSomalia09.06.2016 Somalia 2016 In Süd- und Zentralsomalia herrschte 2015 nach wie vor ein bewaffneter Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, weitere Gebiete unter ihre Kontrolle zu bringen, indem sie die Al-Shabab-Milizen aus wichtigen Städten im Südwesten und in Jubaland verdrängten.
Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportSomalia08.05.2015 Somalia 2015 In Süd- und Zentralsomalia hielt der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Einheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab an. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen. Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt waren weit verbreitet.
Amnesty ReportSomalia28.05.2013 Somalia 2013 In Süd- und Zentralsomalia setzte sich der bewaffnete Konflikt zwischen regierungstreuen Militäreinheiten, der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der bewaffneten islamistischen Gruppe Al-Shabab fort. Die auf der Seite der Regierung stehenden Einheiten vertrieben die Al-Shabab-Milizen aus einer Reihe wichtiger Städte. So nahmen sie u.a. die Hafenstadt Kismaayo ein. Mit Beendigung der politischen Übergangsphase endete auch das Mandat der Übergangsregierung (Transitional Federal Government - TFG).