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Amnesty ReportJemen28.03.2023 Jemen 2022 Alle am Konflikt beteiligten Parteien verstießen 2022 weiterhin ungestraft gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen. Amnesty ReportJemen07.04.2021 Jemen 2020 In dem andauernden Konflikt im Jemen begingen alle Parteien 2020 weiterhin ungestraft Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit. Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor. Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt. Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt. Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Aktuelle Seite 1 Page 2 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty Report28.03.2023 Regionalkapitel Naher Osten und Nordafrika 2022 Im Nahen Osten und in Nordafrika gingen die Sicherheitskräfte mit rechtswidriger, manchmal tödlicher Gewalt und massenhaften Festnahmen gegen Proteste vor.
Amnesty ReportJemen28.03.2023 Jemen 2022 Alle am Konflikt beteiligten Parteien verstießen 2022 weiterhin ungestraft gegen das humanitäre Völkerrecht und internationale Menschenrechtsnormen.
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Amnesty ReportTunesien22.02.2018 Tunesien 2017/18 Die Behörden verlängerten 2017 den Ausnahmezustand erneut und legitimierten damit willkürliche Einschränkungen des Rechts auf Freizügigkeit.
Amnesty ReportTunesien19.02.2017 Tunesien 2017 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit 2016 weiterhin ein. Unter dem Ausnahmezustand und auf Grundlage der Antiterrorgesetze wurden die persönliche Freiheit und das Recht auf Freizügigkeit willkürlich eingeschränkt. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen ein. Frauen wurden nach wie vor durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt.
Amnesty ReportTschad02.06.2016 Tschad 2016 Die bewaffnete Gruppe Boko Haram verübte 2015 vermehrt Anschläge in der tschadischen Hauptstadt N'Djamena und im Gebiet des Tschadsees, die zu Toten in der Zivilbevölkerung führten. Die bewaffnete Gruppe war außerdem für Entführungen von Zivilpersonen und die Plünderung und Zerstörung von Privateigentum verantwortlich. Die staatlichen Stellen reagierten mit verschiedenen Antiterror- und Sicherheitsmaßnahmen; so wurde u. a. ein restriktives Antiterrorgesetz verabschiedet, und die Sicherheitskräfte nahmen willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vor.
Amnesty ReportTunesien30.05.2016 Tunesien 2016 Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.
Amnesty ReportTunesien09.05.2015 Tunesien 2015 Die im Januar 2014 verabschiedete neue Verfassung umfasste maßgebliche Garantien für die Einhaltung der Menschenrechte. Trotzdem schränkten die Behörden die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit nach wie vor ein. Es gab erneut Berichte über Folter von Häftlingen, und mindestens zwei Menschen wurden Opfer von rechtswidrigen Tötungen durch Polizeikräfte. Mindestens zwei Personen wurden zum Tode verurteilt; Hinrichtungen fanden nicht statt.
Amnesty ReportTschad09.05.2015 Tschad 2015 Nach wie vor wurden gravierende Menschenrechtsverletzungen bei nahezu völliger Straffreiheit begangen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wurden häufig verletzt. Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Gewerkschafter waren Schikanen, Einschüchterung, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen ausgesetzt. Angehörige der Sicherheitskräfte töteten mehrere Menschen u.a. bei Protestaktionen.