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Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert. Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf. Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest. Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert. Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen. Amnesty ReportCôte d'Ivoire01.06.2016 Côte d'Ivoire 2016 Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen. Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten. Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen. Seitennummerierung Erste Seite Erste Vorherige Seite Vorherige Page 1 Page 2 Page 3 Aktuelle Seite 4 Page 5 Page 6 Page 7 Nächste Seite Weiter Letzte Seite Letzte
Amnesty ReportLibyen07.06.2016 Libyen 2016 Der bewaffnete Konflikt ging 2015 unvermindert weiter. Sowohl militärische Kräfte, die den beiden rivalisierenden Regierungen nahestanden, als auch bewaffnete Gruppen begingen Kriegsverbrechen, andere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wurden stark eingeschränkt. Noch immer waren Menschen ohne Gerichtsverfahren inhaftiert.
Amnesty ReportJemen06.05.2015 Jemen 2015 Regierungstruppen begingen Menschenrechtsverletzungen wie rechtswidrige Tötungen und Verschwindenlassen von Befürwortern der Abspaltung Südjemens. Der erneut aufgeflammte Konflikt zwischen der Regierung und den Huthi-Rebellen im Norden führte ebenfalls zu Verstößen auf beiden Seiten. Sicherheitskräfte lösten friedliche Protestaktionen in Sana'a und Städten im Süden des Landes mit exzessiver Gewalt auf.
Amnesty ReportJamaika06.05.2015 Jamaika 2015 Polizeigewalt gab weiterhin Anlass zur Sorge. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle (LGBTI) wurden nach wie vor angegriffen und schikaniert. Es wurden Schritte unternommen, um das Problem der Straflosigkeit anzugehen. Jamaika hielt an der Todesstrafe fest.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire03.05.2015 Côte d'Ivoire 2015 Die Allgemeine Regelmäßige Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat ergab Bedenken hinsichtlich der Angemessenheit der von der Regierung ergriffenen Maßnahmen u.a. bezüglich der Frauenrechte und der fehlenden oder selektiven Ahndung von Verbrechen, die während der gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 begangen wurden. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden nach wie vor diskriminiert.
Amnesty ReportJemen01.06.2016 Jemen 2016 Der bewaffnete Konflikt, der sich im März 2015 verschärfte und das gesamte Jahr über andauerte, führte zu einer dramatischen Verschlechterung der Menschenrechtslage. Alle Konfliktparteien verübten Kriegsverbrechen und andere schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, indem sie u. a. zivile Wohngebiete bombardierten und mit Granaten beschossen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.
Amnesty ReportJamaika01.06.2016 Jamaika 2016 Es kam weiterhin zu exzessiver Polizeigewalt und außergerichtlichen Hinrichtungen. Ein Untersuchungsausschuss befasste sich mit den während des Ausnahmezustands im Jahr 2010 mutmaßlich verübten Menschenrechtsverletzungen. Im August 2015 fand in Jamaika zum ersten Mal eine _Gay-Pride_-Veranstaltung statt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren nach wie vor von Gewalt und Diskriminierung betroffen.
Amnesty ReportCôte d'Ivoire01.06.2016 Côte d'Ivoire 2016 Hunderte Personen, die im Zusammenhang mit den gewaltsamen Unruhen nach den Wahlen 2010/11 inhaftiert worden waren, warteten weiterhin auf ihre Gerichtsverfahren. Es herrschte nach wie vor Besorgnis angesichts der selektiven Ahndung von Straftaten, die in diesem Zeitraum begangen wurden. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt, und im Vorfeld der Wahlen kam es zu einer Welle willkürlicher Festnahmen von Oppositionellen.
Amnesty ReportLibyen07.05.2015 Libyen 2015 Milizen und andere bewaffnete Kräfte begingen möglicherweise Kriegsverbrechen, andere schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Menschenrechtsverstöße. Politisch motivierte Tötungen waren an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Journalisten wurden aufgrund ihrer Berichterstattung ins Visier genommen, und ausländische Staatsangehörige mussten zunehmend Angriffe befürchten.
Amnesty ReportKuwait07.05.2015 Kuwait 2015 Friedlich vorgebrachte Kritik am Staatsoberhaupt, an staatlichen Stellen oder am Islam war 2014 weiterhin verboten. Tausenden staatenlosen Bidun wurden nach wie vor die Staatsbürgerschaft und die bürgerlichen Rechte vorenthalten. Das Recht auf Versammlungsfreiheit blieb weiterhin eingeschränkt. Die Todesstrafe blieb für eine Reihe von Verbrechen weiterhin in Kraft; es gab keine Berichte über Hinrichtungen.